Ermittlungsverfahren im Kreis Ahrweiler Staatsanwalt ermittelt gegen Wildfleisch-Betrieb

Kreis Ahrweiler · Besuch von Vertretern der Staatsanwaltschaft und Polizeikräften hat ein Wildfleisch verarbeitender Betrieb im Kreis Ahrweiler bekommen. Die Beamten durchsuchten das Geschäft wegen des Verdachts, dass Wildfleisch in Umlauf gebracht wurde ohne vorherige amtliche Fleisch- und Trichinenuntersuchung.

 Für Wildfleisch sind eine amtliche Fleischuntersuchung und eine Trichinenschau vorgeschrieben, bevor es in den Verkauf gelangen darf.

Für Wildfleisch sind eine amtliche Fleischuntersuchung und eine Trichinenschau vorgeschrieben, bevor es in den Verkauf gelangen darf.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Ein Wildfleisch verarbeitender Betrieb im Kreis Ahrweiler ist in das Visier der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geraten. Diese ist für Delikte im Bereich des Lebensmittelrechts in Rheinland-Pfalz zuständig.

Wie Oberstaatsanwalt  Gerd Deutschler als Behördenleiter auf Anfrage des General-Anzeigers erklärte, liegt dem Ermittlungsverfahren der Vorwurf zugrunde, durch den Wildverarbeitungsbetrieb sei von Jägern angeliefertes Wildfleisch in Verkehr gebracht worden, ohne dass die vorgeschriebene amtliche Fleischuntersuchung und die bei Wildschweinfleisch ebenfalls vorgeschriebene Trichinenuntersuchung durchgeführt worden wäre. Dies könnte einen Straftatbestand nach Paragraf 58 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches erfüllen.

Gerd Deutschler: „Die Verfahrenseinleitung erfolgte aufgrund eines Berichts der Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständiger Aufsichtsbehörde, die bei Betriebskontrollen Feststellungen hinsichtlich der möglicherweise unterbliebenen Untersuchungen getroffen hatte.“

Inhaber schweigt zu den Vorwürfen

Aufgrund eines vom Amtsgericht Bad Kreuznach auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Durchsuchungsbeschlusses wurden die Betriebs- und Geschäftsräume am Mittwoch von Staatsanwälten aus Bad Kreuznach sowie Kräften der zuständigen Polizeidienststelle durchsucht. Vertreter des Kreisveterinäramtes Ahrweiler waren ebenfalls dabei.

„Im Rahmen dieser Maßnahme, die ohne besondere Vorkommnisse verlief, wurde umfangreiches Beweismaterial, namentlich Geschäfts- und Betriebsunterlagen sichergestellt, das nunmehr der Auswertung bedarf. Der Betriebsinhaber hat bislang von seinem Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen, Gebrauch gemacht“, erklärte Oberstaatsanwalt Deutschler.

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