Angriff auf Vollzugsbeamten in Bonn Ein Ausraster, der nicht ohne Folgen bleibt

Rheinbach/Bonn · Ein 41-jähriger Angeklagter hatte im vergangenen Jahr einen Wachtmeister im Gericht attackiert. Beim neuen Gerichtstermin in Bonn durfte er deshalb nicht dabei sein.

 Symbolbild.

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Foto: dpa-tmn/Rolf Vennenbernd

Am 22. April vergangenen Jahres mussten drei Justizwachtmeister am Bonner Amtsgericht eine äußerst unangenehme Erfahrung machen: Gerade, als einer der Beamten einem inhaftierten Angeklagten die Handschellen gelöst hatte, bespuckte ihn der damals 40-Jährige Strafgefangene und attackierte ihn mit einem Schlag ins Gesicht. Nur mit vereinten Kräften gelang es seinen beiden Kollegen den Mann, an dessen Hand noch immer die nur einseitig geöffneten Handfesseln schaukelten, in die Arrestzelle zurückzudrängen und die Tür zu schließen. Der angegriffene Wachtmeister erlitt einen Nasenbeinbruch und eine Prellung im Auge. Außerdem war seine Brille zu Bruch gegangen.

Das war nicht sein erster Ausraster

Der Vorfall war aber wohl bereits der zweite Ausraster binnen kurzer Zeit, den sich der Mann zurechnen lassen muss: Bereits am 30. September 2021 war der Häftling in der Justizvollzugsanstalt Rheinbach auffällig geworden. Damals hatte er einem Vollzugsbeamten bei der Frühstücksausgabe gedroht, er werde jeden Beamten „abstechen“, der seine Zelle beträte. Nachdem er dann in ebendieser eingesperrt wurde, soll er dort vollkommen ausgerastet sein. Der Mann saß seinerzeit eine fünfmonatige Haftstrafe wegen eins Gewaltdelikts ab, für das er vor dem Amtsgericht Köln verurteilt worden war. Das Verfahren, das ihm den Besuch in Bonn einbrachte, wurde hingegen später eingestellt.

Keine Gefährdung mehr für Justizbeamte?

Stattdessen muss sich der mittlerweile 41-Jährige aber seit Donnerstag vor dem Bonner Landgericht verantworten. Die 3. Große Strafkammer muss allerdings nicht über eine Freiheitsstrafe entscheiden. Stattdessen geht es um die Frage, ob der Mann dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird. Damit Ausraster, wie jener vom 22. April aber keine Justizbediensteten mehr in die Bredouille bringen können, hat die Kammer entschieden, das Verfahren ohne Anwesenheit des Beschuldigten zu führen. So wird der Mann zum heutigen Start des Verfahrens von einem beauftragten Richter in der LVR Klinik Essen vernommen, in der er im vergangenen Herbst vorläufig untergebracht wurde. Die eigentliche Hauptverhandlung soll dann ab der kommenden Woche ohne ihn in einem Bonner Gerichtssaal stattfinden.

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