Polizei geht zahlreichen Hinweisen nach Steinewerfer von Brühl weiterhin nicht gefasst

Brühl · Der oder die Personen, welche am Freitag von einer Autobahnbrücke aus mit einem Steinwurf eine Beifahrerin auf der A553 verletzt und ein Auto beschädigt haben, sind weiterhin nicht identifiziert. Die Polizei Köln will die Suche jedoch nicht aufgeben.

 Die Polizei Köln möchte die Suche nach dem oder den Verantwortlichen weiterführen.

Die Polizei Köln möchte die Suche nach dem oder den Verantwortlichen weiterführen.

Foto: Axel Vogel

Wie die Pressestelle der Polizei in Köln mitteilt, sind die Täter, welche einen faustgroßen Stein auf ein fahrendes Auto geworfen und damit die Beifahrerin am Kopf verletzt haben, nicht identifiziert. Auch ob es sich um eine oder mehrere Personen handelt, ist weiterhin nicht geklärt.

Wie der GA berichtete, war am Freitag ein Stein von einer Autobahnbrücke der A553 bei Brühl auf einen fahrenden Mercedes geworfen worden. Der Fahrer konnte das Auto unfallfrei auf dem Seitenstreifen stoppen. Die Beifahrerin erlitt leichte Prell- und Schürfwunden und wurde nach kurzer Zeit aus einem nahegelegenen Krankenhaus entlassen.

Wie sehen die aktuellen Erkenntnisse der Polizei aus?

Auf Nachfrage antwortet eine Sprecherin der Kölner Polizei, es gäbe keine eindeutige Spur, jedoch eine Menge Hinweise aus der Bevölkerung. Die Kollegen hätten während der Fahrbahnsperrung nach der Attacke Autofahrer sowie Brückengänger, die etwas gesehen haben könnten, befragt.

Auch in den sozialen Medien gingen zahlreiche Hinweise nach dem Aufruf der Polizei ein. Obwohl die Chancen, die Täter zu stellen, generell mittel-gut stünden, wolle die Polizei den Fall noch nicht ad acta legen. "Es werden noch Hinweise kommen, und manche, die bisher eingegangen sind, sind sehr prüfenswert. Wir appellieren weiterhin an alle Zeugen, sich bei der Polizei oder Autobahnpolizei in Köln zu melden."

Welche Strafen erwarten Steinewerfer?

Ein Steinwurf auf ein sich bewegendes Verkehrsmittel stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, so Simon Rott von der Bonner Polizei. Über hundert davon gibt es in den letzten Jahren von solchen Taten, zeigt die Statistik. Etwa die Hälfte solcher Fälle wurde je 2019 und 2020 aufgeklärt. "Ob wir Tatverdächtige antreffen beziehungsweise ermitteln können, hängt natürlich insbesondere davon ab, wie schnell wir über entsprechende Taten informiert werden." 

Rott verweist auf Paragraph 315 des Strafgesetzbuches, in dem das allgemeine Strafmaß für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gelistet sind: bis zu fünf Jahre Freiheits- oder eine Geldstrafe für einen beabsichtigten Eingriff, bis zu zehn Jahre Gefängnis jedoch für Täter, die vorsätzlich die Gesundheit von anderen Menschen beeinträchtigen. Das Strafmaß hängt somit davon ab, ob der oder die Täter beabsichtigten, Menschen zu gefährden.

Wie gefährlich ist ein Steinwurf für Insassen und Fahrzeug?

"Ab 40 bis 50 km/h und einem relativ großen Stein wird die Frontscheibe des Autos auf jeden Fall durchbrochen", erklärt ein Kfz-Mechaniker aus Bornheim. Die meisten Scheibenhersteller würden keinen Schutz vor solchen Attacken gewährleisten können. Man müsse grundsätzlich davon ausgehen, dass dann auch Menschen verletzt werden.

Ein Blick in das Presseportal der Polizei offenbart, dass es auch immer wieder zu Steinwürfen im Bonner Gebiet kommt. Zuletzt verzeichnet ist ein solcher Fall im September 2020. Kinder hatten vermutlich von einer Fußgängerbrücke auf die Fahrbahn der Gudenauer Allee einen Stein geworfen und einen Kofferraum getroffen. Im Mai zuvor hatte mutmaßlich ein 58-jähriger psychisch kranker Mann Steine auf die A562 geschmissen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort