Wassersport auf dem Rhein Anwohner in Niederkassel ärgern sich über Jetski-Fahrer

Niederkassel · Sonnenschein und Wärme – das zieht viele Menschen nach draußen. Der Rhein ist nicht nur für Spaziergänger und Erholungssuchende ein beliebtes Ziel, sondern auch für Wassersportler. Die Jetski-Fahrer in Niederkassel sorgen neben Erstaunen bei den Zuschauern auch immer wieder für Ärger.

 Jetski-Fahrer auf dem Rhein.

Jetski-Fahrer auf dem Rhein.

Foto: Dieter Hombach

Am Rheidter Werth in Niederkassel, einem Naherholungs- und Landschaftsschutzgebiet, prallen die unterschiedlichen Interessen direkt aufeinander. Die Menschen an Land sehen in den Personen auf dem Wasser Störenfriede und fragen sich häufig, ob es überhaupt erlaubt ist, mit den Wassermotorrädern, sogenannten Jetskis, auf dem Strom zu fahren.

Tatsächlich sind die Jetski-Fahrten auf dem Rhein stark reglementiert. Für viele Zuschauer sind sie dennoch ein Highlight. Sie finden sich ein, wenn die Fahrer beispielsweise eine „Barrel Roll“ drehen – dabei dreht sich der Jetski-Fahrer samt Fahrzeug einmal um die eigene Achse. Auch die rasanten Slalomfahrten bewegen viele Passanten dazu, stehen zu bleiben. „Trotzdem gibt es immer Menschen, denen unser Hobby missfällt und die sich grundlos beschweren, ohne über die rechtlichen Hintergründe informiert zu sein“, erzählt ein Jetski-Fahrer an der Nato-Rampe. Die Jet-Skis schaffen 140 Stundenkilometern, haben meist mehr als 300 PS und kosten bis zu 25.000 Euro.

Im Niederkasseler Bereich kommen aber auch die Wasserskifreunde zum Zug. Auch sie dürfen, von einem Motorboot gezogen, ihrem Hobby auf dem Rhein nachgehen. Ebenso wie für die Jetski-Fahrer gibt es auch für sie eine ausgeschilderte Strecke – sie verläuft rechtsrheinisch unterhalb der Mondorfer Lux-Werft bis zur Nato-Rampe nördlich von Rheidt.

Ordnungsamt kann nicht eingreifen

Der Wassersport auf dem Rhein führt hin und wieder zur Verärgerung von Anwohnern, Spaziergängern und Erholungssuchenden, gerade im Bereich des Landschaftsschutzgebiets Rheidter Werth, liegt aber im Bereich des vom Gesetzgeber erlaubten. „Ich weiß über Social-Media-Kanäle, dass es auch in Niederkassel Menschen gibt, die den Geräuschpegel der Wassermotorräder als störend empfinden“, sagt Heiner Nellen, Leiter des Niederkasseler Ordnungsamts. „Bei uns gehen aber nur sehr selten Beschwerden ein.“ Nellen führt das darauf zurück, dass die Stadt Niederkassel und das Ordnungsamt keine rechtlichen Möglichkeit haben, einzugreifen, wenn es zu Verstößen kommt. „Das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes, also der Wasserschutzpolizei“, so Nellen.

Die Jetski-Fahrer müssen bei ihrem PS-starken Hobby eine Reihe von Regeln beachten, erlaubt sind die Wassermotorräder auch nur in einem eng begrenzten Bereich. „Der als Wassermotorradstrecke ausgewiesene Bereich ist die linke Hälfte des Rheins zwischen Rheinkilometer 666,5km und 667km – am linken Ufer stehen die entsprechenden Schilder“, erläutert Florian Krekel, Fachbereichsleiter Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein. Und für diejenigen, die nach den Schildern suchen: „Das Tafelzeichen E.22, ein Jet-Ski auf blauem Grund, zusätzliche dreieckige Tafeln und rechteckige Schilder zu dem Tafelzeichen zeigen die Längen- und die Breitenbegrenzung der freigegebenen Wasserflächen an.“ Nur in diesem Bereich dürften die Jetski-Fahrer auf und abfahren und die für Wassermotorräder typischen Manöver fahren. „Außerhalb dieser Fläche sind nur Transfers zwischen Einsatzstelle und Wassermotorradstrecke zulässig und sogenannte Wanderfahrten, bei denen ein Streckenpunkt nicht mehr als zweimal passiert werden darf“, beschreibt Krekel. „Dabei ist unbedingt ein geradliniger Kurs einzuhalten. Wir erwarten von allen Verkehrsteilnehmern auf unseren Wasserstraßen, dass sie sich an diese Vorgaben halten und auf einander Rücksicht nehmen.“

Die Wassermotorradstrecke beginnt linksrheinisch auf Höhe des nördlichen Endes der Niederkasseler Rathausstrasse und endet auf Höhe des Hafens der Evonik in Lülsdorf. Viele weitere Vorschriften für die Wassersportler sind in der Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen geregelt. So muss der Fahrer bei der Vorbeifahrt an anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Personen im Wasser, am Ufer, an Regelungsbauwerken, schwimmenden oder festen Anlagen oder Schifffahrtszeichen, einen Mindestabstand von zehn Metern einhalten und die Geschwindigkeit drosseln. Die Jet-Piloten dürfen danach grundsätzlich zwischen 7 und 20 Uhr, jedoch nicht vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang, und nur bei Wetter mit einer Sicht von mehr als 1000 Metern fahren. Zum Fahren eines solchen Gefährts benötigt man einen Sportbootführerschein Binnen, muss mindestens 16 Jahre alt sein und sich an zahlreiche Bestimmungen halten.

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