Amtsgericht Siegburg Amtliche Dokumente online gestellt

Siegburg · Bundespolizist erneut vor Amtsgericht Siegburg

 Ein 48-Jähriger Polizist stand am Mittwoch erneut vor dem Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild)

Ein 48-Jähriger Polizist stand am Mittwoch erneut vor dem Siegburger Amtsgericht. (Symbolbild)

Foto: Meike Böschemeyer

Ein Polizeivollzugsbeamter soll im Zusammenhang mit einem gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahren mehrfach erneut straffällig geworden sein. Der genaue Inhalt des ursprünglichen Verfahrens aus dem Oktober 2020 ist nicht öffentlich. Es ging jedoch teilweise um das Nichttragen einer Maske. Im April 2021 wurde der Siegburger schon zu einer Geldstrafe verurteilt, da er seinen Vorgesetzten wegen dessen Anklage in den sozialen Medien beschimpft und beleidigt hatte. Am Mittwoch stand der 48-Jährige nun erneut vor Richter Herbert Prümper im Amtsgericht. er soll während des laufenden Verfahrens unerlaubt amtliche Dokumente des Gerichts im Internet veröffentlicht haben.

In der Zeit zwischen dem 7. Oktober und dem 13. Dezember 2020 soll der Angeklagte in vier Fällen weite Teile der ersten Verfügungsseiten in seinem Facebook-Account online gestellt haben. In den Ausschnitten waren mitunter die konkreten Vorwürfe gegen den Bundespolizisten geschildert. Zu Beginn der Verhandlung holte der Siegburger am Mittwoch zu einem Vortrag zu seiner eigenen Verteidigung aus. Er sei nur deshalb Polizist geworden, um für den Erhalt einer freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten. Ferner sei die Polizei eine Ordnung jenseits Herrschaft und Gewalt und setze sich für die Verteidigung der Menschenrechte ein.

Rechtfertigung strafrechtlich irrelevant

In seiner Ausbildung habe er ein gewisses Rechtsempfinden entwickelt. Die Pandemie und insbesondere die damit einhergehenden politischen Entscheidungen hätten bei dem 48-Jährigen zu Panikattacken geführt und ihn und seine Familie psychisch krank gemacht. Von Seiten seiner Kollegen sei an ihn herangetragen worden, er habe die Gesinnung eines Reichsbürgers. Die Dokumente habe er im Internet hochgeladen, um darzulegen, wie er „verfolgt“ werde.

Richter Prümper schloss abrupt die Beweisaufnahme mit der Begründung, er habe wenig Lust, sich diese Rechtfertigungen anzuhören. Gerade in seiner Funktion als Polizeibeamter hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass er mit der Veröffentlichung während des laufenden Verfahrens gegen formelle Vorschriften verstoße. „Die Gründe für die Tat sind sehr subjektiv, aber strafrechtlich irrelevant“, so Prümper. Der Angeklagte zeige sich geständig.

Verteidiger Dirk Sattelmaier, der sich schon häufiger für maskenbefreite Mitbürger eingesetzt hat, echauffierte sich laut, wies auf die Strafprozessordnung hin und ließ sich hinreißen zu einem hitzigen „wenn das hier die Zustände am Amtsgericht Siegburg sind, dann ist das eben so.“

Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Euro. Sein Verteidiger beantragte allerdings Freispruch und geht somit in Berufung vor dem Bonner Landgericht. Bei der letzten Verurteilung waren Angeklagter und Anwalt den gleichen Weg gegangen und hatten so eine geringere Geldstrafe erwirkt.

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