Westdeutscher Fußballverband Das sind die Regelungen für einen Saison-Abbruch wegen Corona

Bonn · Der Westdeutsche Fußballverband hat Regelungen vorgestellt, wie mit einem Abbruch der Saison wegen Corona umgegangen wird. Auf- und Abstieg könnten über die Quotientenregel entschieden werden.

 Am Wochenende geht im lokalen Fußball die Saison wieder los. Aber was geschieht bei einem Corona-Abbruch?

Am Wochenende geht im lokalen Fußball die Saison wieder los. Aber was geschieht bei einem Corona-Abbruch?

Foto: Boris Hempel/Boris_Hempel

Der Westdeutsche Fußballverband hat zur neuen Spielzeit Anpassungen der Spielordnung vorgenommen. Diese ermöglichen den Umgang mit der Saison 2020/21 für den gesamten Senioren- und Jugendspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene des Fußball-Verbandes Mittelrhein, falls die Spielzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden kann. 

Sollte in der kommenden Saison der Meisterschaftsspielbetrieb nicht beendet werden können, gibt es nun klare Regelungen: Sind mindestens 50 Prozent der Spiele in einer Staffel gespielt, werden Meister, Auf- und Absteiger nach der Quotientenregelung ermittelt. Können weniger als 50 Prozent der Spiele in einer Staffel ausgetragen werden, wird die Spielzeit in dieser Staffel annulliert. Neu ist die Möglichkeit, jede einzelne Staffel je nach Infektionsgeschehen differenziert zu werten. „Damit müssen wir nicht sofort Einfluss auf den gesamten Spielbetrieb im FVM-Gebiet nehmen, sondern können stattdessen auf regionale Ereignisse individuell reagieren“, erklärt Markus Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses.

Für den Fall, dass Spieler von Verdachtsfällen, Quarantäne oder positiven Testungen in Zusammenhang mit Corona betroffen sein sollten, sind ebenfalls umfassende Regelungen getroffen worden. „Ziel ist es, den Fußballern – immer unter Beachtung aller Vorgaben durch die Behörden – die Ausübung ihres Hobbys zu ermöglichen. Klar ist aber auch, dass alle Trainer, Spieler, Schiedsrichter und Zuschauer aufgefordert sind, den rechtlich bindenden Rahmen der Coronaschutzverordnung einzuhalten“, erklärt Müller.

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