Bewährungsstrafe für Geschäftsmann aus Sankt Augustin

Brisante Lieferung in den Iran scheiterte

Bewährungsstrafe für Geschäftsmann aus Sankt Augustin
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Bonn/Sankt Augustin. Die Versuche waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt: Weil er die gesamte Zeit über vom Zoll observiert wurde, hatte ein 58 Jahre alter Geschäftsmann aus Sankt Augustin keine Chance, Kegelventile, Vakuumpumpen und metalloplastische Dichtungen in den Iran zu liefern.

Von der Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht wurde der geständige Angeklagte, dessen Firmen in Bonn und Sankt Augustin sitzen, rechtskräftig wegen sechsfachen versuchten Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss der nicht vorbestrafte Mann innerhalb von drei Monaten eine Geldbuße von 50 000 Euro an die Gerichtskasse zahlen.

Die Brisanz bei der Ware: Die Ventile und die in den Pumpen eingebauten Dichtungen können beim Bau von Raketen eingesetzt werden und unterliegen der von der EU und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängten Iran-Embargoverordnung.

Anscheinend gab es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von legalen Geschäften des Angeklagten mit Firmen im Iran. Vor allem seien von dem Firmengeflecht des 58-Jährigen technische Güter für die Ölindustrie geliefert worden.

Zwischen September 2007 und März 2008 wollte der Deutschiraner jedoch an eine Firma liefern, die dem Bundesnachrichtendienst als Besorger für das Festtreibstoffraketenprogramm des Iran bekannt war. Bestellt hatten die Geschäftspartner 26 Vakuumpumpen mit den begehrten Dichtungen für etwa 580 000 Euro. Auch Kegelventile und Kugelhähne für knapp 32 000 Euro wurden bestellt.

Das Gericht stellte klar, dass es sich aufgrund der Observierungen bei allen Lieferungen um "kontrollierte Ereignisse" handelte: Die Waren konnten vor dem geplanten Export per Flugzeug oder Lastkraftwagen beschlagnahmt werden.

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