Vor dem Bonner Amtsgericht Bußgeldverfahren wegen Cannabis-Konsums eingestellt

Bonn · Die Polizei hatte einen 31-jährigen Autofahrer aus Bonn angehalten und THC im Urin nachgewiesen. Der Mann wehrte sich erfolgreich gegen ein Fahrverbot und eine hohe Geldstrafe, weil er nachweisen konnte, dass er mit dem medizinisch verordneten Joint noch keine Erfahrungen gesammelt hatte.

 Ein Amtsrichterin hob den Bußgeldbescheid gegen einen 31-Jährigen auf. Er hatte am Tag vor einer Autofahrt einen Joint geraucht.

Ein Amtsrichterin hob den Bußgeldbescheid gegen einen 31-Jährigen auf. Er hatte am Tag vor einer Autofahrt einen Joint geraucht.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Begriff „Restalkohol“ ist wahrscheinlich jedem Autofahrer geläufig. Dass aber ein „Restjoint“ die Fahrtüchtigkeit mindestens genauso beeinträchtigen kann, wie am Abend zuvor konsumierter Alkohol musste ein 30-jähriger Bonner bei einer morgendlichen Verkehrskontrolle feststellen: Die Behörden sprachen nach einer positiven Urinprobe nämlich ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von 500 Euro aus.

Gegen diese Entscheidung zog der Bonner allerdings vor Gericht, er legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Nun hat die zuständige Amtsrichterin das Verfahren eingestellt, weil die Anwältin des Mannes, Sina Weber, das Gericht davon überzeugen konnte, dass der Mann zuvor noch keinerlei Cannabis-Erfahrungen gesammelt hatte, den Wirkstoff THC aber aus medizinischen Gründen benötigt.

Mann leidet unter Magenerkrankung

Der Familienvater leidet unter einer chronischen Magenerkrankung, wie dem Gericht vorgelegte Unterlagen zeigten. Da die Symptome gravierend waren, ihnen aber mit traditionellen Medikamenten nicht beizukommen war, folgte der Patient dem Rat, es mit Cannabis zu versuchen. Am Abend vor der morgendlichen Kontrolle habe er zu dem „ersten Joint seines Lebens“ gegriffen, so der 30-Jährige in der kurzen Verhandlung. Die „Tüte“ habe zwar geholfen, bei den mittelfristigen Auswirkungen habe er sich aber wohl verschätzt.

So bemerkten die Beamten im Rahmen der Kontrolle schnell, dass der Fahrer geweitete Pupillen hatte und den Wünschen der Beamten, ihnen das Warndreieck und den Verbandskasten zu zeigen, wie in Zeitlupe begegnete. Die angeordnete Urinprobe brachte dann die Ursache des auffälligen Verhaltens zweifelsfrei zu Tage, und der Mann räumte den Vorabendkonsum nach erstem Zögern dann auch ein.

Mittlerweile, so sagte seine Anwältin vor Gericht, greife er aber nicht mehr zum Joint: Seine Ärzte haben ihm mittlerweile eine THC-haltiges Medizinpräparat verschrieben, wie ein vorgelegtes Attest bewies. Dass dessen Einnahme sich allerdings nicht mit der Position hinter dem Lenker eines Kraftfahrzeugs verträgt, sei ihrem Mandanten mittlerweile bewusst.

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