Wohnungsbau in Bonn Was passiert mit dem Meßdorfer Feld?

Hardtberg · Die Stadt muss der Bezirksregierung Köln Flächen vorschlagen, auf denen Wohnungen oder Betriebe entstehen könnten. Die Verwaltung hatte dafür auch drei Flächen im Meßdorfer Feld vorgeschlagen. Aus der Politik gibt es Gegenwind.

 Das Meßdorfer Feld mit dem Gebiet um die Theodor-Litt-Straße.

Das Meßdorfer Feld mit dem Gebiet um die Theodor-Litt-Straße.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Bezirksvertretung Bonn hat sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen, dass die Stadt drei Flächen im Meßdorfer Feld als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ für den Regionalplan vorschlägt. Mit diesem Plan regelt die Bezirksregierung Köln, wie Raum genutzt werden kann und berücksichtigt dabei Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung. Die Regionalplanung befasst sich mit Themen wie Wohnen, Entwicklung des Einzelhandels, Raum für erneuerbare Energie, Sicherung von Rohstoffen oder Hochwasserschutz.

Der Regionalplan unterscheidet zwischen folgenden Siedlungsbereichen: Allgemeine Siedlungsbereiche, die zum Wohnen dienen und wo Dienstleistungen angeboten werden können oder sich Gewerbe ansiedeln kann, das mit der Wohnbebauung verträglich ist. Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um gewerbliche und industrielle Nutzungen, die sich nicht mit Wohngebieten vereinbaren lassen. Schließlich gibt es besondere Standorte wie etwa für Hochschulen oder Kliniken.

Bonn verfügt nicht über genug Fläche für Wohnungen und Gewerbe

Die Neuaufstellung des Regionalplans hat die Bezirksregierung im Januar 2016 begonnen und die Kommunen dabei einbezogen. Für Bonn ergab sich, dass die Flächen für Allgemeine Siedlungsbereiche sowie für die gewerbliche und industrielle Nutzung sehr begrenzt sind. Laut Statistischem Landesamt NRW wächst Bonn zwischen 2018 und 2040 um rund zwölf Prozent auf 364.834 Einwohner, womit auch der Bedarf an Wohnraum steigt. Die Bezirksregierung hat einen zusätzlichen Bedarf an Flächen für Wohnen und Gewerbe von circa 880 Hektar berechnet. Dem stehen im aktuellen Regionalplan Flächen von 180 Hektar gegenüber.

Die Zahlen gäben einen deutlichen Hinweis darauf, dass die Flächenreserven hinter den errechneten Bedarfen zurückbleiben, heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. Im Stadtgebiet könne sie derzeit keine Gewerbegrundstücke für Ansiedlung, Verlagerung und Expansion von Betrieben anbieten. „Aufgrund der erheblichen Flächenbedarfe ist die Stadt Bonn gehalten, auch im eigenen Stadtgebiet nach zusätzlichen Flächen zu suchen, deren siedlungsräumliche Nutzung in einem Zeithorizont bis zum Jahr 2040 denkbar ist.“

Die Verwaltung hatte ursprünglich vorgeschlagen, drei Flächen im Meßdorfer Feld für die Planung auszuweisen. Dabei handelte es sich um den Bereich um die Theodor-Litt-Straße, zudem um ein Areal zwischen den Straßen Am Bleichgraben, Maria-von-Linden-Weg, Steinweg und Babette-Koch-Weg. Die dritte Fläche liegt südlich der Siemensstraße und östlich der Meßdorfer Straße.

Rheingrün gehen die Änderungen nicht weit genug

Dagegen stimmte die Koalition aus Grüne, Linke und SPD in der Bezirksvertretung. Der Beschluss beruhte auf Anträgen von Brigitta Poppe-Reiners (Rheingrün) und der Koalition. „Man muss aufpassen, dass es die Erlaubnis, das Meßdorfer Feld zu bebauen, nicht scheibchenweise gibt“, sagt Poppe-Reiners, die zudem gefordert hatte, ein weiteres Areal westlich der Lessenicher Straße auszuschließen. Das sei wegen der guten Böden von Bedeutung für die heimische Nahrungsmittelproduktion. Weil ihre Forderung von der Mehrheit abgelehnt wurde, trug sie den Beschluss am Ende nicht mit, CDU und FDP enthielten sich.

Das Meßdorfer Feld nicht anzutasten, sei im Koalitionsvertrag so festgelegt, sagt Rolf Beu (Grüne). „Wir können aber nicht bei jeder Fläche sagen: Die kommt nicht infrage“, sagt er zur Entscheidung, die von Poppe-Reiners vorgeschlagene Fläche nicht aufzunehmen. „Denn dann kann die Bezirksregierung andere Flächen vorschlagen.“ Schließlich beschloss der Rat die Stellungnahme der Stadt zum Regionalplan mit den Änderungen, für die die Bezirksvertretung Bonn gestimmt hatte.

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