Prozess am Bonner Landgericht Prostituiertenbesuch im Lockdown endet mit Raubüberfall

Bonn · Zwei Männer und eine Frau stehen derzeit wegen schweren Raubes beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht. Die Taten sollen sich in Bad Godesberg ereignet haben.

 Zwei Männer und eine Frau stehen derzeit wegen schweren Raubes beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht. (Symbolfoto)

Zwei Männer und eine Frau stehen derzeit wegen schweren Raubes beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance / Andreas Arnol

„Bitte beachtet die Regeln in eurer Region“, war die Whatsapp-Nachricht einer Bonner Prostituierten überschrieben: Körpernahe Dienstleistungen durften zu Weihnachten vergangenen Jahres coronabedingt nämlich nicht angeboten werden. Das hielt aber offenbar nicht jeden davon ab, an den Feiertagen körperliche Nähe gegen Bezahlung zu suchen.

Ein 24-jähriger Freier bezahlte diese Suche seinen eigenen Angaben zufolge allerdings ohne eine Gegenleistung dafür erhalten zu haben. Stattdessen holte er sich bei seinem nächtlichen Abenteuer auch noch eine blutige Lippe. Seit Montagmorgen müssen sich nun zwei Männer aus Bulgarien und eine Rumänin wegen schweren Raubes vor dem Bonner Landgericht verantworten. Bei den beiden Männern kommt noch der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung dazu.

Schon vorher sollen die beiden Männer brutal gehandelt haben

Der zweite Vorwurf betrifft allerdings ein anderes Opfer und soll sich bereits einen Tag vor dem oben beschriebenen zugetragen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer im Alter von 25 und 28 Jahren in einem Altbau an der Bonner Straße in Godesberg einen 23-Jährigen ins Genick geschlagen und eine Treppe hinuntergeschubst haben sollen. Ob sich die Tat ebenfalls vor dem Hintergrund der illegalen Prostitution ereignet hat, ist derzeit allerdings noch Spekulation. Jedenfalls landete das Opfer am ersten Weihnachtstag mit einem gebrochenen Arm im Waldkrankenhaus und musste sich umgehend einer Not-OP unterziehen.

Fürs Geld soll’s keine Liebe gegeben haben

Das eingangs erwähnte Geschehen trug sich dann einen Tag später in einem anderen Godesberger Wohnhaus zu, das aber demselben Eigentümer gehört. Laut Anklage vereinbarte der Geschädigte 24-Jährige eine sexuelle Dienstleistung mit der 22-jährigen Angeklagten, der Preis sollte 100 Euro betragen. Bevor der Freier aber zur Tat schreiten konnte, soll die Prostituierte ihn von sich geschubst und laut „Nein“ gerufen haben. Daraufhin soll der jüngere männliche Angeklagte in den Raum getreten sein, die 100 Euro gefordert, und den 24-Jährigen unsanft vor die Türe gesetzt haben.

Alle drei Angeklagten ließen zu Prozessbeginn über ihre Anwälte mitteilen, dass sie zu den Vorwürfen zunächst schweigen würden. Die Verteidiger des jüngeren Mannes und der Frau stellten zudem heraus, dass ihre Mandanten unschuldig seien.

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