Appell an Airbnb-Vermieter Stadt geht gegen illegale Vermietungen in Bonn vor

Bonn · Das Amt für Soziales und Wohnen hat 23 illegale Vermietungen in Bonn aufgedeckt. Die Mitarbeiter der Stadt Bonn wollen verhindern, dass Wohnraum leersteht oder an Touristen vermietet wird. Sie nehmen auch Plattformen wie Airbnb ins Visier.

 Wer seine Wohnungen etwa über die Plattform Airbnb an Touristen vermietet, braucht in Bonn eine Genehmigung der Stadt.

Wer seine Wohnungen etwa über die Plattform Airbnb an Touristen vermietet, braucht in Bonn eine Genehmigung der Stadt.

Foto: picture alliance/dpa/Jens Kalaene

Sieben Mitarbeiter der Stadt Bonn versuchen, gegen Vermieter vorzugehen, die Wohnungen oder Zimmer illegal vermieten. Seit 2017 hat das Amt für Soziales und Wohnen eine Sachgruppe, die sogenannte Zweckentfremdungen überprüft.

Bereits seit 2013 besitzt die Stadt Bonn eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung. Sie gilt für Gebäude, in denen sich mehr als zwei Wohnungen befinden. Wer eine Immobilie als Ferienwohnung vermieten möchte, sie als Büro nutzen will oder sie leerstehen lässt, muss bei der Stadt eine Genehmigung dafür einholen. Vermietern und Besitzern, die gegen die Satzung verstoßen, droht eine Strafe von bis zu 50.000 Euro – pro Wohnung. Die Satzung soll dazu beitragen, die Lage auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt zu entspannen. Auf dem fehlen laut Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Bonner Mieterbundes, derzeit 20.000 Wohnungen.

Stadt geht gegen Airbnb vor

Auch gegen Menschen, die auf Plattformen wie etwa Airbnb ihre Wohnungen oder Zimmer anbieten, geht die Sachgruppe vor. Im vergangenen Jahr hat sie laut ihres Jahresberichts 334 Fälle von Zweckentfremdung bearbeitet. Bei 176 davon handelte es sich um Kurzzeitvermietung – die Vermietung an Touristen, Geschäftsleute oder Medizintouristen zählt dazu. 83 Fälle schloss die Sachgruppe ab: in 23 davon wurden Wohnungen danach wieder dauerhaft vermietet, 39 fielen nicht unter die Satzung, weil sie sich in Häusern mit weniger als zwei Wohnungen befanden, und bei 21 Wohnungen ergab sich bei der Prüfung, dass doch keine Zweckentfremdung vorlag.

„Wir sind gegen eine solche Zweckentfremdungssatzung“, sagt Markus Gelderblom, Hauptgeschäftsführer des Vereins Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg. Der Verein vertritt die Interessen von Eigentümern. Gelderblom halte nichts davon, auf den Wohnungsmarkt mit ordnungspolitischen Maßnahmen einzugreifen. Er sagt außerdem: „Im Regelfall sind zudem die Airbnb-Vermieter selbst nur Mieter der Wohnung. Sie benötigten daher eine vorherige Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untervermietung an Feriengäste.“ Er sieht Plattformen wie Airbnb in der Pflicht. Die Anbieter müssten gewährleisten, dass die bei ihnen angebotenen Wohnungen auch als Ferienwohnung untervermietet werden dürfen.

Anders sieht Bernhard von Grünberg vom Mieterbund die Sache. „Wir halten viel von dieser Satzung“, sagt er. „Aber sie müsste noch verschärft werden.“ Es fehle ohnehin schon an Wohnungen, da sei es ärgerlich, dass diese dann auch noch an Touristen vermietet werden. Airbnb wirbt damit, dass man Leuten die Chance gebe, ihr Heim mit Fremden aus aller Welt zu teilen. Gelegentlich ein Zimmer zu vermieten, hält von Grünberg nicht für problematisch. Es gehe ihm darum zu verhindern, dass Wohnungen vom Markt verschwinden, weil es so lukrativ ist, sie an Touristen zu vermieten. Er sagt: „Wohnraum ist zum Wohnen da.“

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