Bonner Landgericht Neun Jahre Haft für brutalen Vergewaltiger

Bonn · Was der 48-jährige Mann auf der Anklagebank einer ihm unbekannten 61-Jährigen am 30. Mai vergangenen Jahres angetan hat, bringt ihn nun für lange Zeit hinter Gitter: Die Dritte Große Bonner Strafkammer verurteilte ihn am Dienstag zu neun Jahren Haft.

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Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des Drogenabhängigen in einer Entzugsklinik an. Als er das Urteil hörte, sackte der Angeklagte in sich zusammen.

„Was er getan hat, übersteigt bei Weitem alles, was wir an Vergewaltigungsfällen kennen“, stellte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff fest. Es war tatsächlich ein unvorstellbarer Albtraum, den die 61-Jährige erlebte, wie der Richter im Urteil ausführte. Die Frau saß gerade beim Frühstück, als es um 8.30 Uhr an ihrer Tür klopfte.

Als sie öffnete, stand dort ein fremder Mann mit einer Pistole in der Hand. Er drängte sie in die Wohnung und schlug ihr mit seinen Fäusten wieder und wieder mit einer solchen Wucht ins Gesicht und auf den Schädel. Er brach ihr das Nasenbein, zertrümmerte ihre linke Gesichtshälfte und sie erlitt eine Gehirnblutung. Dann vergewaltigte er sie und drohte ihr mit vorgehaltenem Messer mit dem Tod.

Fluchtplan scheitert

Aber auch danach war der Horror für die 61-Jährige nicht vorbei, denn der Mann bleibt. Verzweifelt überlegte die Frau, so Richter Reinhoff, wie sie ihm entkommen könnte und schlug schließlich vor: Er könne sie ja zum Lebensmittelmarkt begleiten, dann würde sie etwas zu essen kaufen und für beide kochen. Ihre Hoffnung, so schilderte sie später: dass jemand sie aus den Fängen des Peinigers befreien würde.

„Man muss sich das vorstellen“, sagte der Richter, „da fährt sie mit zertrümmertem, blutigem Gesicht mit dem Mann in der Bahn, alle sehen sie an, und niemand tut etwas.“ Erst im Supermarkt geht eine Mitarbeiterin couragiert auf die 61-Jährige zu, stellt sich zwischen sie und den Angeklagten, bringt sie auf der Toilette in Sicherheit und alarmiert die Polizei. „Wir wissen nicht, was passiert wäre, wenn die Zeugin nicht eingeschritten wäre“, so Reinhoff.

Schläge zugegeben, Vergewaltigung bestritten

Der 48-Jährige war von seinem Drogenlieferanten zu der Frau geschickt worden, um sie dazu zu bringen, eine Strafanzeige gegen den eigenen Sohn zurückzunehmen, weil der sie bestohlen hatte. Der Angeklagte hatte im Prozess die Schläge zugegeben, die Vergewaltigung indes bestritten. Doch das Gericht glaubte der Frau, die insgesamt fünf Vernehmungen hatte erdulden müssen, zuletzt noch mehrere Stunden vor Gericht.

Für das Gericht führt auch das zu einer Strafverschärfung. Allein für diese Gewalttat erhielt der 48-Jährige acht Jahre Haft. Und Reinhoff stellte fest: „Es muss ein Horror gewesen sein. Man kann einen Menschen auch seelisch töten, wenn man ihm in seiner häuslichen Umgebung solche Gewalt antut.“ Wie schwer die Frau allein körperlich verletzt worden sei, habe man selbst im Prozess noch sehen können. „Dass man ein Gesicht so verformen kann, war mir bisher fremd.“

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