Ein Mann hatte geklagt Gericht verbietet Videoüberwachung hinter dem Kölner Hauptbahnhof

Köln · Die Polizei muss die Videoüberwachung des Platzes hinter dem Kölner Hauptbahnhof vorerst einstellen. Das Verwaltungsgericht Köln gab nach eigenen Angaben dem Eilantrag eines Bürgers statt. Das Verbot gilt nun bis zur endgültigen Klärung des Falls.

 Weil am Breslauer Platz in Köln nicht besonders viele Straftaten verzeichnet werden, darf dieser Bereich nun vorerst nicht mehr überwacht werden.

Weil am Breslauer Platz in Köln nicht besonders viele Straftaten verzeichnet werden, darf dieser Bereich nun vorerst nicht mehr überwacht werden.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Das Verbot der Videoüberwachung des Platzes hinter dem Kölner Hauptbahnhof gilt bis zur endgültigen Klärung des Falls in einem Verfahren (Az.: 20 L 2340/19). Das Verwaltungsgericht Köln hatte dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben.

Als Konsequenz aus der Kölner Silvesternacht von 2015/2016 überwacht die Polizei mit fest installierten Videokameras Bereiche vor dem Hauptbahnhof und am Dom sowie die Kölner Ringe. Seit 2019 wurde die Überwachung auf weitere öffentliche Bereiche ausgeweitet, darunter auch auf den Breslauer Platz hinter dem Hauptbahnhof. Dies wird damit begründet, dass es sich um Kriminalitätsschwerpunkte handele.

Der klagende Bürger sieht sich durch die Kameraaufzeichnungen in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Er hatte schon mehrfach geklagt und keinen Erfolg gehabt, doch diesmal gab das Gericht seinem Eilantrag statt. Begründung: Der Breslauer Platz sei kein Kriminalitäts-Hotspot. Ein Vergleich der verfügbaren Zahlen zur Straßenkriminalität mit dem übrigen Stadtgebiet zeige, dass dort nur 0,2 Prozent aller derartigen Delikte im Stadtgebiet begangen würden. Die Straßenkriminalität sei dort vielmehr seit 2015 um die Hälfte gesunken. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

(dpa)
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