Totschlag in Eitorf Verbrannte Leiche im Wald: Angeklagter zu Jugendstrafe verurteilt

Eitorf/Bonn · Im Prozess um den Tod eines in einem Waldstück gefundenen 46-Jährigen hat das Bonner Landgericht einen 20-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Entscheidend für die Verurteilung wurde ein einziges Detail.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Oliver Berg

Im Fall des aufsehenerregenden Leichenfunds in einem Eitorfer Waldstück im vergangenen Sommer ist am Freitagnachmittag das Urteil gesprochen worden: Ein 21-jähriger drogenanhängiger Obdachloser wurde zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt, der mitangeklagter 30-jährige Tatverdächtige wurde hingegen freigesprochen. Das Urteil gegen den jungen Mann fiel auch deshalb so milde aus, weil das Schwurgericht davon ausgehen musste, dass der Täter die Tat im Zustand erheblich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit begangen hatte. Beide Angeklagte hatten reichlich Heroin und Alkohol konsumiert.

Auch nach dem Urteil bleiben jedoch viele Fragen offen: „Es gibt Verfahren, die bringen die Beteiligten an Grenzen“, begann der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts Volker Kunkel die Urteilsbegründung. Insbesondere für die Angehörigen des Opfers sei der Prozess sehr, sehr belastend gewesen. Die Richter der 8. Großen Strafkammer hatten nämlich die schwierige Aufgabe zu bewältigen ein Urteil in einem Fall zu sprechen, in dem es nur sehr wenige Beweismittel gibt. Am 2. August letzten Jahres hatte eine Joggerin im trocken gefallenen Bachlauf des Mosbachs eine unter Stöcken und Erde teilweise verborgene, verkohlte Leiche entdeckt. Bereits kurz nach dem grausigen Fund konnte die Identität des Toten mit Hilfe von DNA-Spuren geklärt werden; nur wenige Tage später wurden die beiden Angeklagten verhaftet. Die Geschichten zum Tathergang, die die beiden dem Gericht erzählten glichen einander – es gab aber einen wichtigen Unterschied: In der Frage, wer den tödlichen Schlag ausgeführt hat, wiesen die beiden Angeklagten sich gegenseitig die Schuld zu.

Und genau darin lagen die Schwierigkeiten für die Richter: Im Kern mussten sie sich für den Tathergang entscheiden, den sie am plausibelsten fanden. Offenbar wollte das drogenabhängige Trio bereits zum zweiten Mal die Nacht in einem, von dem Freigesprochenen gebauten, Biwak in dem Waldstück in der Nähe des Bahnhofs Eitorf-Merten verbringen. Dabei kam es aus ungeklärtem Grund zu einem Streit zwischen den Angeklagten und dem späteren Opfer: „Wir hätten gerne verstanden, warum das alles so passiert ist“, so Kunkel. Man könne aber leider zum Motiv keine Feststellung treffen. Ob es, wie von den Angeklagten aufs Tapet gebracht, um eine Paar in der vorausgegangenen Nacht vom Opfer verbrannte Schuhe ging, um das nebulös angesprochene Thema der türkischen Rechtsextremistengruppe „Graue Wölfe“ oder möglicherweise einfach um einen Drogendiebstahl unter Abhängigen: Die Frage musste unbeantwortet bleiben.

Vom Ablauf her erschien den Richtern aber einzig die Schilderung des Freigesprochenen realistisch: Nachdem das Opfer das Biwak im Streit bereits verlassen hatte, waren beide Angeklagte ihrem Bekannten gefolgt. Der 30-Jährige mit einem Ast oder Knüppel in der Hand, der verurteilte 21- Jährige mit einer Schaufel. Als sie den Mann auf der Landstraße stellten, habe er ihn mit dem Ast geschlagen, hatte der Freigesprochene eingeräumt. Auch darüber, dass der Mann in Folge zu Boden ging, herrschte noch Einigkeit zwischen den beiden Angeklagten. Dann aber – so glaubte es das Gericht dem Freigesprochenen – muss der 21-Jährige das Opfer mit der Schaufel geschlagen und es im Anschluss mit dessen Gürtel gewürgt haben, bis „Ruhe herrschte“. Da trotz akribisch durchgeführter Spurensicherung keine brauchbaren Beweismittel am Tatort zu finden waren, konnte das Gericht auch nicht abschließend klären, wer den Toten schließlich in das Bachbett gebracht und die Leiche mit Spiritus übergossen hatte.

(dpa)
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