Verschärfte Maßnahmen nach den Herbstferien Sankt Augustin führt Maskenpflicht an Schulen ein

Sankt Augustin · Schüler und Lehrer in Sankt Augustin müssen nach den Herbstferien wieder eine Maske während des Unterrichts tragen. Mit diesem Beschluss reagiert die Stadt auf die steigende Zahl der Corona-Infektionen.

 Eine Maskenpflicht gilt nach den Herbstferien in Sankt Augustiner Schulen.

Eine Maskenpflicht gilt nach den Herbstferien in Sankt Augustiner Schulen.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Stadt Sankt Augustin führt nach den Herbstferien wieder eine Maskenpflicht an Schulen ein. Das hat der Krisenstab in Abstimmung mit den verantwortlichen Schulleitungen beschlossen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt am Donnerstag auf den Weg gebracht. Hintergrund sind die weiter steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus im Rhein-Sieg-Kreis.

Wie die Stadtverwaltung am Freitag mitteilte, gilt die Maskenpflicht ab Montag, 26. Oktober, zunächst für zwei Wochen. Demnach müssen alle Schüler, Lehrer sowie weiteres Personal im Schulgebäude während des Unterrichts und in der Offenen Ganztagsschule dauerhaft eine Maske tragen.

Für Schüler sei eine textile Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend, teilte die Verwaltung weiter mit. Lehrer sowie das sonstige Personal werden darüber hinaus zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, wenn sich mehr als zwei Personen aus diesem Kreis in einem Raum aufhalten. Das betreffe etwa das Lehrerzimmer. Ausnahmen gelten für Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, und während des Essens und Trinkens.

Appell an Selbstverantwortung

„Ziel der Tragepflicht der Mund-Nase-Bedeckung ist es, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen“, sagte Bürgermeister Klaus Schumacher in einer Video-Botschaft zur Allgemeinverfügung. Das Coronavirus sei über Tröpfcheninfektion hoch ansteckend.

Aufgrund der beengten räumlichen Situation seien besonders Schulen potenziell infektionsgefährdende Plätze, so Schumacher weiter. Darüber hinaus appellierte er an alle Bürger, die Selbstverantwortung ernst zu nehmen und eine Maske zu tragen, wenn viele Menschen zusammenkommen. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 26. Oktober zunächst für 14 Tage. Je nach Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz soll sie danach entweder auslaufen oder verlängert werden.

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