Urteil vor dem Bonner Landgericht 39-Jähriger muss wegen Kindesmissbrauchs in Sicherungsverwahrung

Bonn/Troisdorf · Das Bonner Landgericht hat einen 39-Jährigen zu neuneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Troisdorfer verging sich am Sohn einer befreundeten Familie.

 Wegen Kindesmissbrauchs ist der Angeklagte (l.) zu einer Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Wegen Kindesmissbrauchs ist der Angeklagte (l.) zu einer Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Foto: Ulrike Schödel

Keine Zweifel, dieser Mann ist „ein brandgefährlicher Sexualstraftäter“, hieß es unmissverständlich im Urteil. Und das fiel mehr als deutlich aus: Wegen schweren Kindesmissbrauchs in 36 Fällen wurde ein 39-jähriger Troisdorfer zu neuneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Mit diesem Urteil hat die 2. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts selbst den Antrag der Staatsanwältin bei Weitem überboten. Gefordert waren sechs Jahre und zehn Monate Haft – und die Sicherungsverwahrung sollte nur vorbehalten sein.

Aber es ist nicht das erste Mal, dass der Mann als Kinderschänder verurteilt wurde: Bereits 2011 war der ehemalige Lagerarbeiter vom Landgericht Freiburg wegen 341 Fällen des sexuellen Missbrauchs für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis geschickt worden; acht Jahre lang hatte er sich an dem Sohn seiner Ex-Frau vergangen. Als der Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß kam, machte er gleich weiter.

Diesmal war der zehnjährige Sohn einer Familie aus Wuppertal das Opfer des Pädophilen. Er kannte die Eltern, die offenbar mit der Erziehung ihrer sieben Kinder zwischen sechs Monaten und 17 Jahren überfordert waren und in desolaten Wohnverhältnissen lebten. Der Junge, der schnell ausrastete und sich in der Schule prügelte, passte nach Auffassung des Gerichts ins „Beuteschema“ des Angeklagten. Der versprach Vater und Mutter, sich um den Sohn zu kümmern. Er lud ihn zu sich nach Troisdorf ein, beaufsichtigte seine Schulaufgaben, ging mit ihm ins Kino oder ins Schwimmbad und schlief mit ihm in einem Bett – alles Verstöße gegen die gerichtlichen Auflagen.

Den Eltern lieh er bis zu 8000 Euro, obwohl er mit 40 000 Euro selbst hoch verschuldet war, und kaufte ihnen fünf Handys mit Verträgen. Dass mit dem Jungen, der sich in den anderthalb Jahren sehr veränderte, etwas Grauenvolles geschah, wollten Vater und Mutter nicht wahrhaben: Es habe „eine Kultur des Wegsehens“ geherrscht, sagte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen. Denn der „gute Freund“ sei „das Huhn, das goldene Eier legt“, gewesen.

Opfer vertraute sich Schwester an

Der Kinderschänder, als Kind selbst von einem Onkel und einem Kegeltrainer missbraucht, führte über seine Taten akribisch Buch in einem digitalen Kalender. „Das war teilweise verstörend zu lesen“, so der Richter. Der Missbrauch flog auf, als sich das Opfer am 4. Dezember 2019 seiner ältesten Schwester anvertraute, die dann die Eltern informierte. Erst zwei Wochen später jedoch wurde die Polizei eingeschaltet, als das Jugendamt Wuppertal von der Sache Wind bekommen hatte.

Der Angeklagte hat gleich am ersten Verhandlungstag die Taten eingeräumt, sodass der Junge nicht gehört werden musste. Ohne das Geständnis, so Schmitz-Justen, wäre die Strafe zweistellig ausgefallen. Die Kammer ordnete schließlich auch die Sicherungsverwahrung an, weil der Angeklagte den Hang zu erheblichen Straftaten habe, er gegen alle Auflagen verstoßen und „alle roten Flaggen übersehen“ habe. Das mache einen „fassungslos“. Er habe keine Emotionen gegenüber dem Kind empfunden, vielmehr anderen die Schuld an seinen Taten gegeben.

Unterdessen untersucht eine Fachklinik, ob drei weitere Kinder der Familie missbraucht worden sind.

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