16-Jähriger verletzt Bewährungsstrafe für Meckenheimer nach Angriff mit Glasaschenbecher

Rheinbach/Meckenheim · Ein 35-Jähriger aus Meckenheim soll einen Jugendlichen mit einem Glasaschenbecher attackiert haben. Das Amtsgericht Rheinbach hat den Mann jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

 Ein Mann aus Meckenheim musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Rheinbach verantworten.

Ein Mann aus Meckenheim musste sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Rheinbach verantworten.

Foto: dpa/Arne Dedert

Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von drei Jahren, sowie 100 Sozialstunden sind die Strafe für einen Meckenheimer, weil er nach Ansicht des Amtsgerichts Rheinbach dem Sohn seiner Lebensgefährtin im September 2021 einen massiven Glasaschenbecher auf den Kopf geschlagen hat. Dadurch trug der 16-Jährige stark blutende Verletzungen am Kopf davon, die genäht werden mussten.

Wie der Jugendliche nun in der Verhandlung in Rheinbach zeigte, sind von den Verletzungen noch heute deutlich sichtbare Narben zu sehen. Es sei zwar „eine Augenblickstat“ gewesen, waren sich Staatsanwalt und Strafrichter einig. Allerdings war der 35-jährige Angeklagte bereits vorbestraft, und bei der Attacke auf den Jugendlichen habe es sich um „heftige Gewalt mit einem massiven Aschenbecher“ gehandelt, also um gefährliche Körperverletzung.

Attacke mit Glasaschenbecher: Mutter des Verletzten sagt als Zeugin aus

Die Sache war vor einigen Wochen schon einmal verhandelt worden, allerdings war der geschädigte Jugendliche damals nicht erschienen. Seine Mutter hatte in der ersten Verhandlung angegeben, ihr Sohn habe Kopfschmerzen und könne deshalb nicht zur Aussage vor Gericht erscheinen. Ein Attest hatte sie allerdings nicht vorgelegt. Die Ankündigung des Strafrichters, dass er den Sohn beim nächsten Mal polizeilich vorführen lassen werde, hatte offenbar Wirkung: Der Jugendliche erschien nun ebenso wie seine Mutter, die auch noch einmal als Zeugin aussagen musste.

Wie schon zuvor bestritt der Angeklagte, den Stiefsohn mit dem Aschenbecher geschlagen zu haben. Der Jugendliche hingegen schilderte, dass der Mann den Aschenbecher sehr wohl mit aller Kraft in sein Gesicht geschlagen und dabei Schimpfworte gerufen habe. Allerdings gab der 16-Jährige sich selbst auch eine Mitschuld, denn er sei nach fünf oder sechs Bier betrunken gewesen und habe seinen Stiefvater offenbar ziemlich genervt. Seine Mutter gab an, den Schlag selbst nicht gesehen zu haben, sondern erst den blutenden Kopf ihres Sohnes.

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