Eigentümergemeinschaft wünscht sich mehr Sicherheit Stadt Bonn lehnt Verkehrsspiegel an Koblenzer Straße ab

Bad Godesberg · Um im Bereich einer Einfahrt des Godesberger Tunnels sicherer abbiegen zu können, gibt es den Wunsch nach einem Verkehrsspiegel. Eine Betonwand würde den Blick versperren. Die Fachleute der Stadtverwaltung lehnen dieses allerdings ab, da ein Spiegel Sicherheit nur vortäuschen würde. Zudem wolle die Stadt die Haftung nicht übernehmen.

 Die Bewohner eines Neubaus auf der gegenüberliegenden der Koblenzer Straße wünschen sich bei Wendemanövern in Richtung Godesberger City einen Verkehrsspiegel. Die Verwaltung lehnt ihn ab.

Die Bewohner eines Neubaus auf der gegenüberliegenden der Koblenzer Straße wünschen sich bei Wendemanövern in Richtung Godesberger City einen Verkehrsspiegel. Die Verwaltung lehnt ihn ab.

Foto: Axel Vogel

Ein Verkehrsspiegel ist zwar nur ein kleines rundes Hilfsmittel im Straßenverkehr, das in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg aber für eine rege Diskussion gesorgt hat.  Diskussionsgrundlage war ein Bürgerantrag von einem Bad Godesberger, der sich gegenüber der Koblenzer Straße 112 einen Verkehrsspiegel wünscht. Dort, im Bereich der Linksabbiegespur vor der Tunnelausfahrt, ist vor einiger Zeit ein neuer Wohnkomplex entstanden, die Bewohner sind vor Kurzem erst eingezogen. „Wenn man die Möglichkeit nutzt, von der Koblenzer Straße Richtung Süden fahrend vor der Tunnelausfahrt links abzubiegen, um wieder Richtung Norden fahren zu können, ist die Einfädelung kaum einsehbar“, heißt es im Bürgerantrag. Ein Verkehrsspiegel würde „die Sicherheit deutlich erhöhen“, schreibt der Antragsteller weiter. In dem Schreiben heißt es zudem, dass „diese Art der Wendemöglichkeit womöglich bislang kaum genutzt“ wurde.

„Gefährliche Situationen“ hinter der Tiefgaragenausfahrt

Dies sei mit dem neuen Wohnblock aber anders. „Die Bewohner, darunter auch ich, nutzen oft von der Tiefgaragenausfahrt kommende die beschriebene Wendemöglichkeit“, schreibt der Antragsteller weiter. Auch seine Nachbarn würden von „gefährlichen Situationen“ berichten, da die Betonwand die Sicht auf die von rechts kommenden Fahrzeuge „nahezu komplett versperren“ würde. „Selbst bei größtmöglicher Vorsicht ist ein gefahrloses Einfädeln auf die Richtung Norden führende Fahrspur kaum möglich“, heißt es in dem Antrag weiter.

Verkehrsspiegel sind kein Verkehrszeichen und keine Verkehrseinrichtung

Die Verwaltung sieht das allerdings ganz anders und lehnt einen Verkehrsspiegel an der Stelle kategorisch ab. Sie verweist darauf, dass ein Spiegel weder zu den Verkehrszeichen noch zu den Verkehrseinrichtungen zählt, sondern lediglich als Sicherungsmittel qualifiziert werden könnte. „In der Praxis hat es sich aber gezeigt, dass bei der Verwendung von Verkehrsspiegeln verschiedenste Nachteile auftreten. Sowohl in der Fachwelt als auch in der Rechtsprechung ist die Wirksamkeit von Verkehrsspiegeln daher umstritten“, so die Verwaltung. Ein solcher Spiegel, so Kritiker, könne teilweise eine Sicherheit auch nur vortäuschen.

Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit habe man zudem festgestellt, dass „grundsätzlich ausreichend breite Verkehrsanlagen zur Verfügung“ stehen würden. „Bei ordnungsgemäß angepasster Geschwindigkeit und im Rahmen der Sorgfaltspflicht gemäß Straßenverkehrsordnung kann aus Sicht des Straßenbaulastträgers der Verkehr ohne weiteres eingesehen werden“, so die Verwaltung. Bereits in dem Bürgerantrag geht der Antragsteller auf die Tatsache ein, dass ein Verkehrsspiegel nicht zu den Verkehrszeichen gehört und durch ihn nicht immer ein „Sicherheitsgewinn“ entstehe. „Dies alles ist jedoch kein Grund dafür, nicht in einem Einzelfall mit besonderen Umständen doch die Einrichtung eines Verkehrsspiegels zu beschließen“, so der Anwohner.

Politik versteht Argumentation der Stadtverwaltung nicht

In der Politik war man sich uneins über die Ablehnung des Antrags. Oliver Neitzel, Abteilungsleiter Verkehrsanlagen im Tiefbauamt, führt auch Haftungsfragen aus, die die Stadt Bonn in Verbindung mit einem Verkehrsspiegel nicht tragen möchte und er wiederholte, dass es ein solcher Spiegel „Sicherheit oft nur vortäusche“. Marcel Schmitt vom Bürger Bund Bonn (BBB) schlug daher vor, dass die Eigentümergemeinschaft auf eigene Kosten und mit Übernahme der Haftung selber dort einen Spiegel anbringen kann. Nicole Unterseh von den Grünen folgte  hingegen der Ausführung der Verwaltung. Ralf-Jochen Ehresmann von der Linkspartei konnte nicht nachvollziehen, warum ein Spiegel nur eine Sicherheit vortäuscht. „Ein Fahrradschutzstreifen ist auch nicht automatisch sicher. Genauso wenig ist es eine rote Ampel, die dann doch jemand missachtet, weiter fährt und jemanden erfasst“, so Ehresmann. 

Verkehrsspiegel werden in Bonn zurückgebaut

„Ich bin überrascht. Ich kann die Argumentation nicht nachvollziehen. Dort sind schon Unfälle passiert“, so Gabriel Kunze von der SPD, „bauen wir nun alle Spiegel ab? Davon gibt es in Bonn einige.“ Elke Melzer von der CDU stellte fest, dass in der Stellungnahme nur die Nachteile aufgeführt wurden, aber keine Vorteile. 

Neitzel antwortete Kunze, dass in der Tat bereits einige Verkehrsspiegel zurückgebaut worden seien. „Wenn sie Opfer von Vandalismus oder auch beklebt werden, werden sie ersatzlos abgebaut“, so Neitzel. Auch dafür verwies der Vertreter des Tiefbauamtes wieder auf die Haftung, die bei der Stadt liege. Wolfgang Truckenbrodt von der Alternative für Deutschland konnte den Ausführungen nicht ganz Glauben schenken. „Viele Spiegel ermöglichen vorfahrtsberechtigte Autos vorher zu sehen“, so der AfD-Politiker. Kunze wollte wissen, um welche Haftungsfragen es dabei im Detail geht.

Rechtliche Fragen konnten in der Bezirksvertretung nicht beantwortet werden

Rechtliche Fragen könne er nicht beantworten, sagte Neitzel daraufhin. Das Thema Verkehrsspiegel stehe allerdings immer wieder auf den Tagesordnungen von Bezirksvertretungen, obwohl es in der Vergangenheit dazu von der Stadt immer die gleiche Antwort gegeben habe. „Schade, dass wir immer wieder das gleiche Thema aufrufen, obwohl in der Vergangenheit immer alle Parteien unseren Ausführungen gefolgt sind“, so Oliver Neitzel. Eine Entscheidung zu diesem Thema wurde vertagt.

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