Schmerzensgeld: 51-Jährige scheitert vor Landgericht

Am 21. Mai 2008 wurde eine heute 51 Jahre alte Kunst- und Werklehrerin bei einem Seminar zum Herstellen von Holzskulpturen von einer Motorsäge schwer am Arm verletzt.

Schmerzensgeld: 51-Jährige scheitert vor Landgericht
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. "Es war ein Schock. Ich dachte wirklich, der Arm ist ab." Mit diesen Worten hat ein Zeuge am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht die Geschehnisse am 21. Mai 2008 beschrieben. Damals wurde eine heute 51 Jahre alte Kunst- und Werklehrerin bei einem Seminar zum Herstellen von Holzskulpturen von einer Motorsäge schwer am Arm verletzt.

Laut den Schilderungen der Lehrerin habe ein Künstler mit seiner Kettensäge bestimmte Teile ihres Holzblocks bearbeitet. Dann soll der Mann sie aufgefordert haben, die Figur umzudrehen, damit er weiterarbeiten könne. Die 51-Jährige ging nach eigenen Angaben davon aus, dass der Künstler die Motorsäge abschaltet oder sie nach oben hebt. Doch dass passierte nicht: "In dem Moment traf die Motorsäge meinen Arm. Es hat furchtbar geblutet."

Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht, wo die Wunde am Unterarm geglättet und genäht werden musste. Anschließend war die Kunstlehrerin eine Woche krank geschrieben. Von dem Künstler forderte sie 2 649 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für ihre zerstörte Jacke. Der Künstler beteuerte hingegen, während der Arbeit mit der Motorsäge nicht mit der Frau gesprochen zu haben.

Dies sei aufgrund der Lautstärke nicht möglich. Er sei vom Auftauchen der Hand überrascht gewesen: "Plötzlich kam ihre Hand - ich konnte nicht mehr reagieren." Nachdem das Amtsgericht die Klage der 51-Jährigen abgewiesen hatte, wurden am Mittwoch in der Berufungsverhandlung vor der 5. Zivilkammer am Landgericht weitere Zeugen vernommen. Diese hatten den Vorfall jedoch alle erst wahrgenommen, als die Frau bereits blutete.

Da die Klägerin ein Verschulden des Künstlers nachweisen musste, aber kein Zeuge ihre Version bestätigen konnte, rieten die Richter zur Rücknahme der eingelegten Berufung. Diesem Rat folgte die Klägerin. Die Zahlung eines vom Gericht vorgeschlagenen "Anerkennungsbetrages" hatte der beklagte Künstler zuvor kategorisch abgelehnt.

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