Beratung im Kreis- und Umweltausschuss Große Mehrheit für Innovations-Gesellschaft in Ahrweiler

Kreis Ahrweiler · Der Kreis- und Umweltausschuss hat einen Antrag für die Gründung einer Innovations-Gesellschaft zum Wiederaufbau nach der Flut verabschiedet. Mit der Firma wollen die Politiker Fachleute von außen gewinnen.

 Schaufeln und Besen stehen in einer Straße in Mayschoß. Die meister Dorfbewohner wollen bleiben und wiederaufbauen.

Schaufeln und Besen stehen in einer Straße in Mayschoß. Die meister Dorfbewohner wollen bleiben und wiederaufbauen.

Foto: dpa/Thomas Frey

Der Kreis- und Umweltausschuss des Kreises Ahrweiler hat sich mit großer Mehrheit für die Gründung einer Innovationsgesellschaft zum Wiederaufbau nach der Flut ausgesprochen. Für den Antrag von CDU, FWG und FDP gab es lediglich eine Gegenstimme von den Grünen.

Dem Antragstext zufolge soll die Kreisverwaltung Kontakt zu den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig mit dem Ziel aufnehmen, eine im Rahmen des Aufbaufonds förderfähige Innovations-Gesellschaft zu gründen. Zudem soll die Kreisverwaltung Kontakt zur Bundes- und Landesebene aufnehmen, um die Einrichtung einer „Ständigen Konferenz Wiederaufbau Ahrtal“ zu besprechen.

Wie die Antragsteller in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben, biete sich eine Innovations-Gesellschaft unter Beteiligung der von der Flut betroffenen Kommunen, noch besser aber unter Beteiligung aller Kommunen im Kreis an. Aufgaben der Gesellschaft könnten etwa Prüfung und Entwicklung der Ideen der Zukunftskonferenz, Entwicklung und Koordination von Projektideen und die Abstimmung mit überörtlich tätigen Institutionen und Unternehmen sein.

„Es geht uns darum, dass die Kreisverwaltung entlastet und verstärkt wird“, erläuterte Karl-Heinz Sundheimer (CDU) in der Ausschusssitzung. Personelle Kapazitäten sollten nicht nur in der Kreisverwaltung gefunden werden müssen, sondern es solle auch möglich sein, Fachleute von außen hinzuziehen. Diese Experten, gemeint sind etwa Ingenieure, ließen sich für ein „Einstiegsgehalt in der Verwaltung“ nicht finden.

Positive Signale für die Gründung

Fraglich sei während der Beratungen gewesen, so Sundheimer, ob man eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen wolle. Für letztere entschied man sich Ulrich van Bebber (FDP) zufolge, da eine AöR weniger flexibel und – wie der Name andeutet – an öffentliches Recht gebunden wäre.

Der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies (CDU), der der Verwaltung als Vertreter von Landrat Jürgen Pföhler vorsteht, machte auch deutlich, dass eine AöR nicht förderfähig sei. Was die Gründung einer GmbH angeht, so verwies Gies auf den Kreistag, der dies noch verabschieden müsse. Wenn es dazu kommt, darf der Kreis der Innovationsgesellschaft dann allerdings keine hoheitlichen Aufgaben übertragen, gab der Christdemokrat, der auch Landtagsabgeordneter ist, zu bedenken.

Für die Gründung der Gesellschaft unter Führung der Kreisverwaltung sind laut Gies aus allen Kreis-Kommunen positive Signale gekommen. Wie CDU, FWG und FDP schreiben, haben die Kommunen sich schon in unterschiedlichen Organisationsformen aufgestellt, um den konkreten Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur zu steuern und zielgerichtet anzugehen. Man sei aber der Meinung, dass die Kommunen hierbei sicher auch fachliche und praktische Unterstützung benötigen und diese auch wünschen. Dabei dürfe die jeweilige Entscheidungskompetenz der Kommune nicht zur Disposition stehen.

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