Brandstiftung in Sinzig Zeugen beschreiben Angeklagten als hilfsbereit und zurückhaltend

Sinzig · Am Landgericht in Koblenz ist der Prozess gegen einen mutmaßlichen Brandstifter fortgesetzt worden. Ihm wird vorgeworfen, für mehrere Feuer in Sinzig verantwortlich zu sein.

 Das Landgericht in Koblenz: Dort muss sich der Angeklagte wegen mutmaßlicher Brandstiftung verantworten.

Das Landgericht in Koblenz: Dort muss sich der Angeklagte wegen mutmaßlicher Brandstiftung verantworten.

Foto: Martin Gausmann

Im Fall des mutmaßlichen Brandstifters aus Sinzig sind am Mittwoch weitere Zeugen vernommen worden. Der 26-Jährige ist vor dem Koblenzer Landgericht angeklagt, da er um die Jahreswende 2020 / 2021 drei Scheunen in Sinzig-Löhndorf in Brand gesetzt haben soll. Er bestreitet die Taten.

Am Montag hatte das Gericht mehrere Personen befragt, die Beobachtungen zum zweiten dieser Brände gemacht hatten, der sich am 3. Januar vergangenen Jahres auf dem Hubertushof ereignet hatte. Am Mittwoch, dem dritten von neun Prozesstagen, nahm Richter Thomas Metzger zunächst den dritten Scheunenbrand ins Visier, der am Abend des 8. Januars im Dachstuhl einer Scheune ausgebrochen war.

Betroffen waren in diesem Fall direkte Familienmitglieder des Angeklagten. Gegen 22.40 Uhr war dessen Onkel auf das Feuer auf seinem Firmengelände aufmerksam geworden. Unter dem Dach der Scheune, in der auch Pferde untergebracht waren, gab es den Angaben des Zeugen nach zwei Brandherde, die er versuchte, zu löschen. Seine Tochter und deren Freundinnen brachten die Pferde in Sicherheit. Kurz darauf rückte die Feuerwehr an und übernahm die Löscharbeiten. Der Schaden belief sich auf etwa 30.000 Euro.

Unter Polizeilicher Überwachung

Zum Zeitpunkt dieses dritten Brandes stand der Angeklagte bereits unter polizeilicher Überwachung. Die Beamten hatten eine Kamera im Haus seines Nachbars installiert, die das Kommen und Gehen des Tatverdächtigen aufzeichnen sollte. Sowohl die Nachbarn als auch die Familienmitglieder bezeichneten den 26-Jährigen durchweg als hilfsbereit, wenn auch zurückhaltend. Onkel, Tante und Cousine des Angeklagten beteuerten, sie glaubten seiner Aussage, gemäß der er für die Brände nicht verantwortlich sei.

Bezüglich eines möglichen Alibis nahmen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger eine Gruppe 19- und 20-Jähriger aus dem Dorf ins Kreuzverhör. Diese hatten am Abend des dritten Brandes einen Spieleabend veranstaltet. Spontan und für manche der Anwesenden leicht überraschend kam der Angeklagte am späten Abend noch dazu. Laut Aussagen der Befragten ging etwa eine halbe Stunde nach dessen Eintreffen die Feuer-Sirene im Dorf los. Bei ersten Verhören hatte eine Zeugin sogar eine weitaus geringere Zeitspanne genannt.

Auch der Betroffene des ersten Scheunenfeuers, das dem Angeklagten angelastet wird, sagte am Nachmittag in Koblenz aus. Er war am 21. Dezember 2020 gegen 0.20 Uhr auf seinen brennenden Schuppen aufmerksam geworden. Laut Angaben des Zeugen wären eigentlich auch Pferde in der Scheune untergebracht gewesen, an diesem Abend waren jedoch keine Tiere darin. Er und seine 95-Jährige Mutter konnten das angrenzende Wohnhaus unbeschadet verlassen, die Feuerwehr sicherte auch die umliegenden Häuser.

Immer wieder taucht in den Schilderungen der Befragten ein Gerücht aus dem Dorf auf: Vor kurzem habe in Löhndorf ein Jugendlicher gelebt, der mit einem Messer Pferde angegriffen habe. Er sei daraufhin in ein Heim gekommen, wo er sich wiederum ebenfalls an Pferden vergangen und eine Scheune angezündet habe. Da bei den untersuchten Bränden häufig Pferde involviert waren, schufen die Anwohner diese mögliche Verbindung. Der Verteidiger kommt bei jedem einzelnen der Verhöre wieder auf diesen Verdächtigen zurück, die Schilderungen der Dorfbewohner decken sich jedoch einigermaßen und scheinen alle auf Hörensagen zu beruhen.

Das Schöffengericht sammelte an diesem Verhandlungstag zudem Zeugenaussagen zu weiteren Bränden, die sich in der Region Sinzig in den Jahren 2020 und 2021 ereignet hatten. Mal brannten Heuballen unter einer Autobahnbrücke, mal auf einem Feld neben einer Scheune. Am Tag eines dieser Feuer sei der Angeklagte auf dem Fahrrad angerast gekommen, berichtete sein Nachbar. Kurz hinter ihm sei ein weiterer Radfahrer vorbeigehetzt. Der Angeklagte habe daraufhin gesagt, dieser andere sei bei der Feuerwehr und habe vermutlich gerade einen Einsatz.

Am gleichen Abend, kurz darauf, will eine andere Nachbarin des 26-Jährigen beobachtet haben, wie ein Mann sich auffällig hinter ihrem Hoftor versteckte und herumschlich. Ob es sich dabei um den Angeklagten selbst handelte, konnte vor Gericht jedoch nicht geklärt werden. Die Verhandlung wird am Donnerstag, den 11. August fortgesetzt. Für diesen Tag ist die Befragung der Brand-Sachverständigen und der beteiligten Polizistinnen und Polizisten geplant.

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