Vom Kollegen zerteilt Kölner Landgericht urteilt im Fall des zerstückelten Kochs

Köln · Das Kölner Landgericht steht kurz vor der Entscheidung über das Strafmaß im Fall des im Januar 2019 zerstückelten Kochs. Kinder fanden damals seine geteilte Leiche an unterschiedlichen Orten.

 Der Angeklagte (r) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt.

Der Angeklagte (r) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Fall eines getöteten und zerstückelten Kochs hat das Kölner Landgericht neu über das Strafmaß für den Täter verhandelt. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Dienstag drei Jahre und sechs Monate Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Sein Verteidiger forderte dagegen, zwei Jahre und neun Monate bei der Strafzumessung nicht zu überschreiten. So lange befindet sich der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft. Mit einem Urteil wird am Mittwoch gerechnet.

Für das Landgericht ist es bereits das dritte Mal, dass es sich mit dem Fall beschäftigen muss. Der Hintergrund: Der frühere Kollege des Opfers war bereits im Januar 2019 in erster Instanz zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil allerdings wegen Fehlern in der Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren zurück nach Köln.

Im Revisionsverfahren wurde der 39-Jährige im Februar 2020 dann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Erneut hob der BGH das Urteil auf, weil strafverschärfende und -mildernde Gründe nicht ausgewogen gewürdigt worden waren. Im dritten Anlauf geht es nun nochmals um das Strafmaß.

Die Schuld des Angeklagten steht seit dem ersten Urteil fest. Demnach hat er seinen Kollegen im Streit getötet und ihn anschließend zerteilt. Die Einzelteile der Leiche wurden später an zwei unterschiedlichen Orten in Köln jeweils von Kindern gefunden.

(dpa)
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