Wegen Kindesmisshandlung Vater aus Ruppichteroth zu viereinhalb Jahren verurteilt

Ruppichteroth/Bonn · Viereinhalb Jahre hinter Gitter muss ein Mann aus Ruppichteroth, weil er seinen drei monate alten Sohn so stark schüttelte, dass er notoperiert werden musste. Sein Verteidiger plädierte bis zuletzt auf Freispruch.

 Vor dem Bonner Landgericht musste sich ein Vater verantworten, der seinen drei Monate alten Säugling geschüttelt hatte.

Vor dem Bonner Landgericht musste sich ein Vater verantworten, der seinen drei Monate alten Säugling geschüttelt hatte.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wegen schwerer Misshandlung seines zum Tatzeitpunkt drei Monate alten Sohnes wurde am Montag ein 38-jähriger Ruppichterother vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann den Säugling am Morgen des 9. Novembers vergangenen Jahres derart stark geschüttelt hatte, dass das Kind nur dank einer zwei Tage später durchgeführten Not-Operation überlebte.

„Weil Sie sich durch das Quengeln Ihres Sohnes gestört fühlten, haben Sie beschlossen, das zu unterbinden“, sprach die Vorsitzende Richterin den gerade Verurteilten in der Urteilsbegründung direkt an: „Und zwar, indem sie den Säugling misshandelten“, fuhr die Richterin fort. Zwischen sechs und sieben Uhr morgens war der Vater von dem Säugling geweckt worden. Nachdem er seinem Sohn die Windel gewechselt und ihm ein Fläschchen aufgewärmt und zu trinken gegeben hatte, legte er das Kind in eine Wippe. Der Junge fühlte sich aber offensichtlich unwohl und begann „zu quengeln“, wie der Vater vor Gericht angegeben hatte.

Weil ihn das nervte, schüttelte er das Kind mehrfach so stark, dass es sofort still wurde. Obwohl dem Vater offenbar schnell klar war, dass er seinen Sohn schwer verletzt haben könnte, schwieg er zwei Tage lang über den Vorfall. Auf die explizite Frage der Mutter, ob etwas schief gelaufen sei, antwortete er seiner Lebensgefährtin, die zum Tatzeitpunkt noch geschlafen hatte, dass das Kind wahrscheinlich erkältet sei.

Zustand verschlechterte sich rapide

„Sie haben zwei Tage lang nichts gemacht“, sprach die Richterin den Verurteilten erneut an. Und das, obwohl das Kind zunehmend apathischer und schläfriger geworden sei. Erst am Morgen des 11. November rief der Mann dann schließlich auf Drängen der Mutter einen Kinderarzt an und ließ sich einen Termin für den Mittag geben. Da sich der Zustand des Säuglings aber rapide verschlechterte, brachte die Mutter den Vater dann doch dazu, einen Rettungswagen zu rufen.

In der Sankt Augustiner Kinderklinik stellten die Ärzte fest, dass der Zustand des Kindes akut lebensbedrohlich war. In einer Notoperation öffneten sie die Schädeldecke des Säuglings, um Blut und Hirnwasser abfließen zu lassen, das sich infolge der Misshandlung im Kopf des Jungen gesammelt hatte. Nach mehrfachen Eingriffen ist der Zustand des Kindes aktuell gut, es wird aber wohl sein Leben lang einen sogenannten Shunt behalten müssen. Das ist ein Implantat, mit dem Flüssigkeit aus dem Kopf abgeleitet werden kann.

Vor Gericht schwieg der Vater zunächst, dann machte er aber doch mit einem Geständnis seinem Herzen Luft. Er sei an jenem Morgen akut überfordert gewesen. Trotz des Geständnisses hatte der Verteidiger des 38-Jährigen auf einen Freispruch plädiert. Der Anwalt sagte, das Geständnis seines Mandanten sei nicht glaubwürdig.

Das sah das Gericht aber deutlich anders. Für Zweifel gebe es keinen Platz, dass der Mann mit dem Geständnis nur seine Lebensgefährtin schützen wolle, sei unplausibel. Auf irgendwelche Übergriffe der Mutter des Kindes gebe es nicht den geringsten Hinweis. Vielmehr sei die Kammer der Überzeugung, dass der Vater auch für mehrere bei dem Kind bereits zuvor festgestellte Hämatome verantwortlich sei. Diese mutmaßlichen Misshandlungen waren aber von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt gewesen.

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