Teure Parfüms gestohlen Angeklagte rutschte in Bandendiebstahl rein

Siegburg · Teure Parfüms waren ihr Ziel: Eine Bande von mehreren Frauen wurde beim Diebstahl in Siegburger Geschäften erwischt. Vor Gericht allerdings erschien von drei Angeklagten nur eine.

 Amtsgericht Siegburg.

Amtsgericht Siegburg.

Foto: Meike Böschemeyer

Großer Aufmarsch vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Bluhm. Der eröffnet das Verfahren, dann können zwei von drei Dolmetscherinnen und zwei von drei Strafverteidigern wieder gehen. Von drei wegen schweren Bandendiebstahls angeklagten Frauen erscheint nur eine. Ihr und weiteren Mittäterinnen wurde vorgeworfen, im Zeitraum von September bis November 2019 in Siegburg Parfümeriewaren im Wert von mehr als 3000 Euro gestohlen zu haben.

In fünf Fällen, sagt der Staatsanwalt, habe die 40-jährige Angeklagte mit anderen zusammen in zwei Parfümerien am Siegburger Markt überaus teure Parfüms gestohlen. Dabei waren ausschließlich Produkte von Herstellern aus dem obersten Preissegment. Die Vorgehensweise war, so die Staatsanwaltschaft, immer die gleiche: Mitglieder der Bande lenkten Verkäuferinnen ab, andere packten die Parfümflaschen in ihre Taschen und verließen die Geschäfte. Draußen warteten dann andere, die derweil Schmiere gestanden hatten. In zwei Fällen blieb es beim Versuch, weil Mitarbeiter der Parfümerien misstrauisch geworden waren. Was die Bande indes wenig störte. Sie setzten ihre Diebstähle dann in dem zweiten Geschäft fort.

Diebstahl aufgrund schwieriger Lebenslage

Verteidiger Max Ziemer ließ sich für seine Mandantin dahingehend ein, dass sie die Diebstähle einräume. Allerdings sei die Frau in einer „schweren Lebensphase“ gewesen und habe „aus Verzweiflung“ mitgemacht. Die Frau sei aus Schweden gekommen, um in Duisburg zu ihrer Tochter zu kommen, die dort beim leiblichen Vater lebt. Dann sei sie in die Sache „hineingerutscht“. Sie bereue aber die Taten und wolle alsbald eine Reinigungsfirma aufmachen. Über die Mittäterinnen wolle sie aber keine Auskunft erteilen. Auf Nachfrage des Richters erklärte sie schließlich, über die Vorgehensweise nicht im Bilde gewesen zu sein. Auch wie sie aus Mülheim/Ruhr nach Siegburg gekommen waren, war ihr nur noch bruchstückhaft in Erinnerung.

Der Staatsanwalt nahm dann das Geständnis zum Anlass, auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu plädieren, zumal es bei zwei Diebstählen beim Versuch geblieben war und die Frau auch keine Voreintragungen im Bundeszentralregister hat. Dem schloss sich das Schöffengericht dann nach ausführlicher Beratung an.

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