Prozess in Rheinbach 34-Jähriger wegen mehrfacher Körperverletzung vor Gericht

Rheinbach · Ein 34-jähriger Mann soll unter dem Einfluss von Drogen seine Mutter und andere Angehörige geschlagen, verletzt und bedroht haben. Deshalb muss er sich nun vor Gericht verantworten.

 Der Prozess gegen den arbeitslosen Dachdecker findet vor dem Amtsgericht Rheinbach statt.

Der Prozess gegen den arbeitslosen Dachdecker findet vor dem Amtsgericht Rheinbach statt.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Seine Mutter soll ein 34-Jähriger angegriffen und geschlagen haben, einen Aschenbecher nach deren Lebensgefährten geworfen und Familienmitgliedern gedroht haben, sie im Schlaf oder unter der Dusche „zu zerstückeln“ und ihr Haus anzuzünden. Wegen mehrfacher Körperverletzung, zum Teil mittels eines gefährlichen Gegenstands, Bedrohung und Nötigung hatte der arbeitslose Dachdecker sich daher vor dem Strafgericht des Rheinbacher Amtsgerichts zu verantworten.

Zu den Ereignissen, die im Sommer 2019 zu Anzeige und Anklage geführt hatten, wollte der Meckenheimer zunächst keine Angaben machen. Er räumte allerdings ein, dass er seit seinem 21. Lebensjahr Amphetamine konsumiere und jetzt auf der Warteliste einer Klinik zur Entgiftung in Vorbereitung auf eine Therapie stehe. Während Mutter und Schwester als direkte Angehörige von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten, konnte der Lebensgefährte der Mutter nur einen Teil der Vorwürfe als Augenzeuge schildern.

Angeklagter wohnt in der Wohnung der Mutter

Seine Lebensgefährtin, also die Mutter des Angeklagten, habe diesen in der gemeinsamen Wohnung aufgenommen, nachdem ihr Sohn seine eigene Wohnung verloren hatte, schilderte der 51-Jährige. Er selbst habe dem nicht zugestimmt. Seither lebe der Angeklagte dort aber in einem eigenen Zimmer. Es komme immer wieder zu Aggressionen, wenn er Drogen konsumiert habe. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten in einem Fall, seine Mutter geschlagen und verletzt zu haben, als diese ihm nicht ihre Autoschlüssel habe überlassen wollen, weil er keinen Führerschein habe. Den Vorfall selbst hatte der Lebensgefährte nicht gesehen, bezeugte aber, dass sie Hämatome im Gesicht gehabt habe.

Seine Lebensgefährtin habe „zu 99 Prozent“ Angst vor ihrem Sohn. Dieser habe gedroht sie im Bett und ihn selbst unter der Dusche „tot zu schlagen“ oder zu zerstückeln, seinen Bus und ihr Haus anzuzünden, schilderte er. „Die Drohungen bestehen bis heute, sie wiederholen sich ständig. Ich habe große Angst, dass er uns etwas antun könnte, während wir schlafen“, sagte er. Einen Fall aus Juli 2019 konnte er bezeugen: Einige Familienmitglieder hätten demnach im Garten gegrillt, während der Angeklagte sich allein in seinem Zimmer im ersten Obergeschoss aufgehalten habe.

Plötzlich habe dieser das Fenster aufgerissen und einen Aschenbecher in ihre Richtung geworfen. Getroffen worden sei zwar niemand, der Aschenbecher sei auf dem Boden zerbrochen. Er selbst habe daraufhin die Polizei gerufen. Die Schilderung des Zeugen veranlasste den Angeklagten dann doch etwas zur Sache auszusagen: Er habe keinen Aschenbecher aus dem Fenster geworfen, vielmehr sei das Fenster komplett aus den Scharnieren gebrochen, als er es habe öffnen wollen. Ein anderes Familienmitglied habe einen Teller geworfen, sei aber dann schnell weggegangen.

Dieses Familienmitglied soll bei einem Fortsetzungstermin nun ebenso angehört werden wie die Polizisten, die zum Geschehen beim Grillen hinzugerufen worden waren.

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