JVA Rheinbach Ex-Häftling soll Justizbedienstete viermal vergewaltigt haben

Rheinbach · Ein Ex-Häftling steht seit Montag vor dem Landgericht Bonn, weil er eine Justizbedienstete der JVA Rheinbach viermal vergewaltigt haben soll. Der 24-Jährige kannte die Frau aus seiner Zeit im Gefängnis.

 Der Angeklagte im Gerichtssaal.

Der Angeklagte im Gerichtssaal.

Foto: Peter Kölschbach

Die Haare gegelt und akkurat gekämmt, unter dem dezenten grauen Sakko ein hellblaues Hemd – offenbar wollte der Angeklagte vor Gericht einen guten Eindruck machen: Seit Montagmorgen muss sich ein 24-jähriger ehemaliger Häftling der Justizvollzugsanstalt Rheinbach vor dem Bonner Landgericht verantworten, weil er eine Gefängnismitarbeiterin nach seiner Entlassung vergewaltigt haben soll.

Keinen guten Eindruck hatte der Mann offenbar in diversen Haftanstalten in ganz Nordrhein-Westfalen hinterlassen: Der Angeklagte, der vor elf Jahren zum ersten Mal straffällig geworden war, hat in den letzten Jahren eine wahre Knast-Odyssee hinter sich gebracht. Immer wieder war er wegen Problemen mit dem Personal in andere Einrichtungen verlegt worden.

Die angeklagten Taten sollen sich aber drei Monate nach seiner Haftentlassung an einem Augustmorgen des vergangenen Jahres zugetragen haben. Laut Anklage versuchte der 24-Jährige, über den Balkon in die Wohnung der Sozialarbeiterin in Bonn einzudringen. Von den Geräuschen aufgeschreckt, öffnete die Frau dem aggressiv auftretenden Eindringling die Balkontüre.

Gesamtjugendstrafe von fünf Jahren

Im Inneren der Wohnung, so die Anklage, sollen die beiden dann zunächst eine, immer wieder von Wut- und auch Gewaltausbrüchen des Mannes unterbrochene, Unterhaltung geführt haben. Im Laufe des weiteren Tages soll der Eindringling dann seine frühere Sozialarbeiterin viermal vergewaltigt haben.

Sechs Einträge enthält die Akte des jungen Mannes; meist ging es um Diebstahls- und Körperverletzungsdelikte. Nach seiner bislang letzten Verurteilung war er zu einer Gesamtjugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Erpressung.

Langjährige Gefängnis-Odyssee

Die JVA Rheinbach war die letzte Station im Rahmen der eingangs erwähnten Odyssee, und hier lernte der Häftling auch die Frau kennen, die er laut Anklage vergewaltigt haben soll. Offenbar hatte ihn die Sozialarbeiterin im Rahmen seiner Haft zwischen Februar vergangenen Jahres und seiner Entlassung am 19. Mai 2020 mehrfach beurteilt. Große Teile dieser schriftlich erstellten Bewertungen wurden durch die Kammer verlesen. Besonders gut kam der Angeklagte dabei nicht weg; diverse Verhaltensauffälligkeiten und Beschimpfungen gegen sich selbst und Kollegen hatte das mutmaßliche spätere Opfer protokolliert.

Offenbar kamen sich der Ex-Häftling und seine Sozialarbeiterin nach der Entlassung allerdings dennoch näher: Von einer „wie auch immer gearteten Beziehung“, die den angeklagten Taten vorausgegangen sei, sprach der Anwalt des 24-Jährigen in seinem sogenannten „Opening-Statement“. Diese Form der Stellungnahme hatte der Vorsitzende Richter der Verteidigung gegen Bedenken der Anwälte des als Nebenklägerin auftretenden Opfers eingeräumt.

Außerdem wies der Anwalt des Angeklagten darauf hin, dass die Sozialarbeiterin zwischen dem frühmorgendlichen Eindringen und den angeklagten Taten die Wohnung eine Zeit lang verlassen hatte, um ihren Sohn auf den Schulweg zu bringen. Ansonsten werde sein Mandant zu den Vorwürfen schweigen. Mit einem Urteil wird frühestens im April gerechnet.

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