Prozess im Amtsgericht Geldstrafe für 21-Jährigen, der Feuer in Unterkunft legte

Rheinbach · Weil er im Jahr 2019 Feuer in einer Rheinbacher Unterkunft gelegt hat, muss ein 21-Jähriger nun 4800 Euro zahlen. Der Grund machte die Strafe für ihn besonders teuer.

Symbolbild.

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Als im November 2019 zwei Polizistinnen nachts von der Leitstelle einen Alarm bekamen, dass es in einer Unterkunft am Rheinbacher Schornbuschweg brenne, hatten zwei Sicherheitsmitarbeiter nicht nur das Feuer gelöscht, sondern auch den möglichen Täter gestellt. Die Aktion kommt ihn teuer zu stehen: Das Rheinbacher Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 4800 Euro.

Der junge Mann äußerte sich den Beamtinnen und Sicherheitsleuten gegenüber so: Er habe das Feuer gelegt, weil „es Geld kostet“. Das bestätigten die Zeugen jetzt auch vor Gericht. Der 21-jährige Brandstifter – er musste sich das erste Mal nach Erwachsenen-Strafrecht verantworten – folgte dem Prozess deutlich uninteressiert und gelangweilt. Weil er zudem auch noch in anderen mit angeklagten Fällen Beamte beleidigt und fremdes Eigentum beschädigt hatte, gab es jetzt eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro.

In der Nacht zum 25. November 2019 war der Angeklagte alkoholisiert (0,8 Promille) gegen 3 Uhr morgens zur Zentrale der Unterkunft gekommen und hatte den diensthabenden Mitarbeiter um eine Zigarette gebeten. Die bekam er indes nicht. Darauf lief er in das Gebäude 1, obwohl er im Gebäude 3 wohnte. Kurz darauf ertönte der Brandalarm.

Ein Sicherheitsmann rannte hin und sah den Angeklagten mit einem Feuerzeug Papier entzünden. „Die ganze Wand hat gebrannt“, schilderte er dem Gericht. Ein zweiter Mitarbeiter rannte dann ebenfalls zum Haus 1. Alles sei voll Qualm gewesen und die aus ihren Zimmern geeilten Menschen seien geschockt gewesen. An der Wand und auf dem Boden habe es gebrannt. Er und sein Kollege hätten dann das Feuer mit einem Feuerlöscher erstickt. Eine als Zeugin geladene Polizistin schilderte, dass der Angeklagte auf die Frage nach dem Warum gesagt habe, weil „das etwas koste“. Alkoholisiert habe er nicht auf sie gewirkt.