Ärger um Beiträge Bonner Mutter kann hohe OGS-Nachforderung nicht zahlen

Bonn · Der Schreck war groß, als eine alleinerziehende Mutter Post von der Stadt Bonn erhielt: 722 Euro soll sie für ihre Kinder für die OGS-Betreuung nachzahlen. Das findet sie ungerecht, weil sie in der Pandemie die Kinder wochenlang zu Hause betreut hat.

 Nicht nur die Gebühren für die Betreuung in der OGS, sondern auch die Verpflegungskosten ihrer Kinder belasten den Geldbeutel mancher Eltern sehr.

Nicht nur die Gebühren für die Betreuung in der OGS, sondern auch die Verpflegungskosten ihrer Kinder belasten den Geldbeutel mancher Eltern sehr.

Foto: picture alliance / dpa/Ingo Wagner

Ein hoher Schuldenberg, die Trennung von ihrem Mann und dann die Pandemie: Maike P. (Name geändert) hat als alleinerziehende Mutter von zwei Grundschulkindern im Alter von sieben und neun Jahren wahrlich keinen leichten Alltag. Als sie kürzlich von der Stadt Bonn die Aufforderung erhielt, 722 Euro für die Betreuung ihrer beiden Kinder in der Offenen Ganztagsschule für 2020 nachzuzahlen, geriet sie in Not.

Soviel Geld auf einmal, das könne sie nicht zahlen, sagte die Mutter dem zuständigen Bonner Jugendamt. Dort erhielt sie lediglich die Antwort, sie könne die Summe in Raten zahlen, berichtete die 37-Jährige dem GA. Sie lebe mit ihren Kindern in einem Haus in Bonn, das aufgrund eines Baubetrugs im Jahr 2015 sehr hoch verschuldet sei. Wegen des Betrugs habe sie Anzeige erstattet, Aussicht auf Erfolg habe diese aber eher nicht, wisse sie jetzt. Der damalige Baufirmeninhaber habe Insolvenz angemeldet und sich ins Ausland abgesetzt. Von ihrem geschiedenen Mann erhalte sie für die Kinder gerade einmal den Mindestsatz.

Hin und Her bei den Beitragssätzen für die OGS

Und wie kam es zur Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS? „Ich hatte letztes Jahr sehr viele Überstunden gemacht, die ich mir auch als finanzielle Unterstützung in der Corona-Zeit habe auszahlen lassen. Die habe ich natürlich gegenüber der Stadt Bonn angegeben und prompt kam die Aufforderung zur Nachzahlung.“ Auch sei deshalb der monatliche OGS-Beitrag für beide Kinder auf nunmehr 153 Euro im Monat angehoben worden, obwohl sie inzwischen wieder weniger verdiene. In Bonn zahlen die Eltern für das erste Kind in der OGS den vollen Beitrag, für jedes weitere die Hälfte. Ihr Bruttogehalt betrage im Monat 2800 Euro. Die Kosten für die Mittagsverpflegung beider Kinder im Monat seien in den OGS-Gebühren nicht eingerechnet.

„Leider weiß ich nicht, wie ich diesen Beitrag aufbringen soll, noch wie ich die Nachzahlung begleichen soll“, sagte sie dem GA. Weil ihre Kinder wie so viele andere auch im vorigen Jahr monatelang wegen Corona gar nicht in der OGS waren, findet sie die Nachzahlung umso ungerechter. „Wir sind ja von der Stadt Bonn dringend angehalten worden, die Betreuungsplätze möglichst nicht in Anspruch zu nehmen.“ Das habe sie auch nicht gemacht, sondern den Nachwuchs neben ihrem Job zu Hause betreut.

Aktion Robin Good übernimmt die Begleichung der Summe

Inzwischen hat sich Meike P. auf einen Tipp von Dritten bei Robin Good gemeldet. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Aktion von Caritas und Diakonie, mit der auf unbürokratische Weise Familien in finanziellen Nöten unter die Arme gegriffen wird. Die Familie bekommt nun die Nachzahlung für die OGS von Robin Good erstattet. Darüber ist die Mutter heilfroh.

Sollte die 37-Jährige in diesem Jahr wieder weniger verdienen, so würden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet, versichert Jugendamtsleiterin Gitte Sturm auf Nachfrage. „Berücksichtigt wurden selbstverständlich auch die Beitragsbefreiungen für die OGS aufgrund von Corona von April bis Juli 2020 sowie Januar, Mai, Juni und 50 Prozent im Juli 2021.“ Die Hochrechnung auf Basis der Einkommensunterlagen für das Jahr 2021, nach denen sich das Gehalt der Mutter erhöht habe, habe ergeben, dass sie auch für das Jahr 2021 weiterhin in der höheren Einkommensstufe liege. Angaben zu diesem Einzelfall konnte die Amtsleiterin machen, weil die betroffene Mutter ihr das ausdrücklich erlaubt hatte.

Insgesamt hätten diese Sachverhalte zu einer Nachzahlung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2021 geführt. Sofern sich nach Vorlage des Steuerbescheides wider Erwarten die Einstufung in eine niedrigere Einkommensstufe ergebe, erfolge selbstverständlich eine Rückerstattung der Differenz. „Uns ist die schwierige persönliche Situation dieser Frau bewusst und wir bedauern sehr, dass die geforderte Nachzahlung sie nun zusätzlich belastet. Rechtlich haben wir als Kommune jedoch leider keinen Handlungsspielraum. Bei allen Änderungen in den Einkommensverhältnissen müssen wir die Elternbeiträge neu berechnen. Dies kann in der Folge entweder zu Nachforderungen oder Erstattungen führen. Bei der Berechnung müssen wir alle Einkünfte einbeziehen. Dabei individuelle Belastungen zu berücksichtigen, ist im Elternbeitragsrecht leider nicht vorgesehen“, erläuterte Sturm.

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