Mordverdächtige angeklagt Prozess nach Schüssen in Tannenbusch ist ausgesetzt

Bonn · Das Verfahren nach den Schüssen auf einen Mercedes-Fahrer in Tannenbusch ist am ersten Prozesstag ausgesetzt worden. Bei einem der drei Angeklagten besteht offenbar kein dringender Tatverdacht mehr.

 Das Verfahren nach den Schüssen auf einen Mercedes-Fahrer in Tannenbusch ist am ersten Prozesstag ausgesetzt worden.

Das Verfahren nach den Schüssen auf einen Mercedes-Fahrer in Tannenbusch ist am ersten Prozesstag ausgesetzt worden.

Foto: Benjamin Westhoff

Der erste Verhandlungstag im Prozess zum mutmaßlichen Mordversuch in Tannenbusch im Mai vergangenen Jahres war bereits zu Ende, bevor er noch richtig begonnen hatte: „Das Verfahren wird ausgesetzt“, verkündete Klaus Reinhoff, Vorsitzender Richter des Bonner Schwurgerichts, am Donnerstag um kurz nach elf Uhr.

Vorausgegangen waren gleichlautende Anträge der Verteidigung der drei angeklagten Männer im Alter von 26, 29 und 33 Jahren. Nicht einmal die Anklage war da bereits verlesen. Schon am Vortag war der 33-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es bestehe kein dringender Tatverdacht, hatte das Gericht seine Entscheidung begründet.

Die Angeklagten sollen im Mai 2020 ihrem Opfer zunächst an einer Tankstelle in Bornheim aufgelauert und den Mann in dessen schwarzem Mercedes bis zu einem Supermarktparkplatz in Bonn-Tannenbusch verfolgt haben. Dort angekommen, soll der 29-Jährige dann mit einem Revolver vom Kaliber 38 das Feuer auf den Mercedes eröffnet haben. Der Fahrer blieb unverletzt und verständigte die Polizei. Die Schüsse trafen die hintere linke Seitenscheibe seines Fahrzeugs, den linken Außenspiegel, die Heckscheibe und den Kofferraum.

Hintergrund der nun verfügten Aussetzung sind die Ergebnisse weiterer Ermittlungen: Offenbar hat die Staatsanwaltschaft Koblenz in einem gesonderten Verfahren Erkenntnisse über einen Mann gewonnen, der ebenfalls in Bonn – und zunächst gemeinsam mit den drei nun Angeklagten – ins Visier der Strafverfolger geraten war. In Bonn wurde das Verfahren zwischenzeitlich von dem nun verhandelten abgetrennt. Worum es in dem Verfahren in Koblenz geht, blieb zunächst unklar.

Angeklagter kam aus der Untersuchungshaft

Offenbar gewannen die Ermittler aber Erkenntnisse über eine Waffe, bei der es sich durchaus um die Tatwaffe aus dem Tannenbuscher Angriff handeln könnte. Weil die Anwälte der Angeklagten zunächst Einsicht in diese Akten nehmen wollen, beantragten sie bis dahin die vorläufige Aussetzung des Verfahrens. Der 33-jährige Angeklagte war dem Vernehmen nach bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Verbindungsdaten seines Mobiltelefons hatten nahegelegt, dass er sich zum Tatzeitpunkt möglicherweise gar nicht am Tatort befunden haben könnte.

Ein Verfahren gegen den 26-Jährigen wegen zu Unrecht beantragter Corona-Hilfen war erst kürzlich eingestellt worden. Er und der 33-Jährige sind aber noch wegen weiterer möglicher Straftaten angeklagt: Dem 26-Jährigen wird Drogenhandel mit Waffen und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Außerdem soll er zugelassen haben, dass sein 33-jähriger Freund von ihm gemietete Autos fuhr, ohne dass dieser einen gültigen Führerschein besessen hat.

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