Verband legt Berufung gegen Urteil ein Dünger aus Unkeler Kläranlage darf nicht genutzt werden

Unkel/Linz · Karbonisat, das durch ein spezielles Verfahren in einer Klärschlammanlage etwa in Unkel produziert wird, darf in Deutschland nicht als Dünger eingesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit eine Klage des Zweckverbandes Unkel-Linz abgewiesen. Die Verbandsgemeinden Linz und Unkel hatten die Anlage für mehr als zweieinhalb Millionen Euro bauen lassen.

 Aus dieser ungeklärten Brühe entsteht in einem aufwendigen Verfahren in der Unkeler Kläranlage Düngemittel. Allerdings darf dieses Produkt nach Auffassung der Richter am Koblenzer Verwaltungsgericht nicht verkauft werden.

Aus dieser ungeklärten Brühe entsteht in einem aufwendigen Verfahren in der Unkeler Kläranlage Düngemittel. Allerdings darf dieses Produkt nach Auffassung der Richter am Koblenzer Verwaltungsgericht nicht verkauft werden.

Foto: Frank Homann
 Bei der Einweihung der neuen Anlage 2015 gingen Ulrich Kleeman (von links), Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Bürgermeister Hans-Günter Fischer und Karsten Fehr sowie Werksleiterin Dagmar Stirba davon aus, dass die neue Anlage eine Innovation darstellt. 

Bei der Einweihung der neuen Anlage 2015 gingen Ulrich Kleeman (von links), Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Bürgermeister Hans-Günter Fischer und Karsten Fehr sowie Werksleiterin Dagmar Stirba davon aus, dass die neue Anlage eine Innovation darstellt. 

Foto: Frank Homann

Verbandsvorsitzender Fischer nennt Urteil einen „Skandal“

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