Urteil vor dem Landgericht Bonn Firma versteuert ihr Tochterunternehmen am Golf nicht

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis · Zwei ehemalige Geschäftsführer eines Unternehmens für Satellitenkommunikation aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis sind wegen Steuerhinterziehung zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

 Wegen Steuerhinterziehung hat das Bonner Landgericht zwei Männer aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis verurteilt.

Wegen Steuerhinterziehung hat das Bonner Landgericht zwei Männer aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis verurteilt.

Foto: dpa/Oliver Berg

„Es genügt, wenn man sich damit abfindet, dass Steuern hinterzogen werden könnten“, führte der Vorsitzende Richter aus: Vor der 9. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht sind am Dienstag zwei ehemalige Geschäftsführer eines Unternehmens für Satellitenkommunikation aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Außerdem müssen sie Geldstrafen in Höhe von 60000 beziehungsweise 75000 Euro zahlen.

Wer aus dem deutschen Inland heraus ein Geschäft im Ausland leitet, ist hierzulande steuerpflichtig. So steht es in Paragraph zehn der Abgabenordnung. Und genau gegen diese Regelung hatten die beiden 65- und 56-jährigen Männer nach Auffassung des Gerichts mindestens zwischen den Jahren 2009 bis 2014 verstoßen. Die Folge: Körperschaftssteuer in Höhe von etwa 670.000 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von rund 500.000 Euro ist hinterzogen worden. In einem weiteren Fall der Gewerbesteuerhinterziehung blieb es beim Versuch. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden weitere Verstöße ab dem Jahr 2007 zur Last gelegt, das Gericht sprach sie aber für diesen Zeitraum frei.

Übergangs- wird zur Dauerlösung

Bei der Muttergesellschaft des Unternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten handelt es sich um ein weltweit agierendes Telekommunikationsunternehmen aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Die Firma ist darauf spezialisiert, ihren Kunden Internet und andere Kommunikationstechniken per Satellit zur Verfügung zu stellen. Weil die Emirate als Kernmarkt für diese Dienstleistung gelten – eine führende Fachmesse findet in Dubai statt –, gründeten die Angeklagten 2006 ein Tochterunternehmen in dem Golfemirat.

Um eine Briefkastenfirma handelte es sich dabei keineswegs: „Die Angeklagten wollten vor Ort präsent sein“, stellte der Vorsitzende fest. Allerdings kamen die zwei Geschäftsführer mit ihren Bemühungen Personal einzustellen nicht so recht weiter. Nach dem Fortgang des zweiten Vor-Ort-Managers wickelte dann nur ein Angestellter das operative Geschäft vor Ort ab. „Aus dieser Übergangslösung wurde dann eine Dauerlösung“, fuhr der Richter in der Urteilsbegründung fort. Habe sich vorher eine gewisse Eigenständigkeit sehen lassen, sei ab 2009 völlig klar gewesen, dass die Dependance am Golf vom Standort im Rhein-Sieg-Kreis geleitet worden sei.

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