Versuchter Mord in Troisdorf Lange Haftstrafen für Männer nach Angriff auf Gebrauchtwagenhändler

Bonn/Troisdorf · Zwei Duisburger müssen für den Angriff auf einen Troisdorfer Gebrauchtwagenhändler für zwölf und neun Jahre in Haft. Ein Bonner Schwurgericht verurteilte die Täter unter anderem wegen versuchten Mordes.

 Symbolbild.

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Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

„Das Besondere an dem Fall ist, dass es von der Tat selber ein Video gibt“, stellte Klaus Reinhoff zu Beginn der Urteilsbegründung fest. Der Vorsitzende Richter des Bonner Schwurgerichts hatte kurz zuvor einen 24-Jährigen und einen 22-Jährigen aus Duisburg zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Für zwölf beziehungsweise neun Jahre müssen die beiden wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubs sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz hinter Gitter.

Sehr detailliert fasste der Richter noch einmal zusammen, was auf der Überwachungskamera im Bürocontainer eines Troisdorfer Gebrauchtwagenhändlers zu sehen war: Am 6. November 2019 drangen gegen 19 Uhr zwei maskierte und schwarz gekleidete Männer in den Container ein; der kleinere der beiden zielte direkt mit einer Schusswaffe auf den hinter seinem Schreibtisch sitzenden Händler.

Tritte gegen den Kopf, mit Panzertape geknebelt

Die Waffe als Drohmittel einzusetzen, kam den beiden aber wohl gar nicht in den Sinn, vielmehr starteten sie direkt und ohne weitere Vorwarnung eine Gewaltorgie gegen ihr völlig überraschtes Opfer. „Sofort wird äußerste Gewalt angewandt“, so der Richter. Mit zahlreichen Fußtritten gegen den Kopf traktierten die beiden das Opfer, nachdem dieses bereits bei dem ersten Angriff in einen durch den Aufprall zerberstenden Glastisch gefallen war. Auch ein Bein des Möbelstücks, an dem noch Glasreste hafteten, setzten sie als Waffe gegen den Händler ein.

Offenbar suchten die beiden sehr gezielt nach einem besonderen Schlüssel: Den fanden sie denn auch und nahmen ihn genau wie eine Tasche mit zahlreichen Ersatzschlüsseln für die Gebrauchtwagen auf dem Hof als Beute mit. Statt aber nun einfach das Weite zu suchen, traktierten sie ihr Opfer, das sie bereits zuvor mit Panzertape geknebelt hatten, erneut mit Fußtritten gegen den Kopf. Erst dann schalteten sie das Licht aus und verließen den Tatort.

Opfer liegt mehrere Tage auf der Intensivstation

Der Überfall war wegen der Lautstärke allerdings nicht unbemerkt geblieben und so lässt sich auf dem Video auch noch das zügige Eintreffen der Polizei beobachten. In plastischen Worten beschrieb der Vorsitzende Richter wie das schwerverletzte Opfer kurz zuvor versuchte, aufzustehen und es kaum schaffte auf den Beinen zu bleiben. Der Geschädigte erlitt neben Prellungen, Schnitt- und Schürfwunden lebensgefährliche Verletzung am Kopf und musste mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden.

Als Motiv für seine Tat hatte das Duo eine Auftragsarbeit angegeben: 2000 Euro seien ihnen für die Beschaffung des Schlüssels als Anzahlung gezahlt worden, eine gleich hohe Summe hätte bei erfolgreicher Durchführung folgen sollen. Die Hintermänner mochten die ansonsten geständigen Täter allerdings nicht nennen, der besagte Schlüssel gehörte zu der Wohnung des Opfers. Die war wohl auch erfolglos durchsucht worden, Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Verurteilten hier ebenfalls aktiv waren, gab es aber nicht.

„Man muss die neuere Rechtsprechung beachten, die – oft zur Überraschung vieler Straftäter – das aufnimmt, was viele schon immer gefordert hatten“, sagte Reinhoff abschließend. Wer sich als Täter der Einsicht verschließe, dass sein Opfer durch seine Tat sterben könnte, habe einen Mordversuch begangen.

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