Urteil am Landgericht Bonn Troisdorfer missbrauchte die kleinen Schwestern seiner Frau

Troisdorf · Fünf Jahre Haft erwarten einen 31-jährigen Mann aus Troisdorf. Dazu verurteilte ihn das Landgericht Bonn, weil er die beiden minderjährigen Schwestern seiner Frau missbraucht hatte.

Vor dem Landgericht Bonn musste sich ein 31-jähriger Troisdorfer wegen Missbrauchs verantworten.

Vor dem Landgericht Bonn musste sich ein 31-jähriger Troisdorfer wegen Missbrauchs verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Beunruhigt zeigte sich Dagmar Schorn, die Anwältin der beiden Nebenklägerinnen nach der Urteilsverkündung. „Ich hoffe sehr, dass das gut geht“, sagte sie. Vor der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht war soeben ein 31-jähriger Mann aus Troisdorf wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte sich über Jahre an den beiden minderjährigen Schwestern seiner Frau vergangen.

Die Sorge der Anwältin galt der Tatsache, dass der soeben Verurteilte trotz der ausgesprochen langen Freiheitsstrafe nach der Verhandlung auf freien Fuß kam. Das Oberlandesgericht in Köln hatte nämlich am Tag vor der Urteilsverkündung einem Antrag des Angeklagten auf Haftverschonung stattgegeben, und so blieb dem Vorsitzenden Richter trotz sichtbaren Missfallens nichts anderes übrig, als den Haftbefehl nach der Urteilsverkündung außer Vollzug zu setzen.

Der ungelernte Straßenbauer lernte seine frühere Frau im Jahr 2012 kennen, 2014 heiratete das Paar und zog 2015 zusammen in ein Haus in Much. Dort verging sich der 31-Jährige dann im Januar 2015 unter der Dusche erstmals an der damals achtjährigen Schwester seiner Frau. Das Kind war gerade zu Besuch bei dem Paar. Die letzte Tat musste das Mädchen kurz vor seinem zwölften Geburtstag im Jahr 2018 erdulden. Mittlerweile war der Straßenbauer mit seiner Frau nach Neunkirchen-Seelscheid gezogen und an dem neuen Wohnort wurde dann auch die ältere Schwester in mindestens drei Fällen zum Opfer des 31-Jährigen. Die erste Tat zulasten der damals Zwölfjährigen ereignete sich im Frühsommer 2017.

Sie fühle sich hilflos, traurig, verarscht und schuldig, hatte das jüngere Opfer den Ermittlern gesagt, als es sich Anfang 2019 in seiner Not erstmals einigen guten Freundinnen anvertraut hatte. Dass sie sich, ohne Schuld zu tragen, trotzdem schuldig gefühlt habe, führte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung als Beleg dafür an, wie sehr Opfer unter solchen Taten leiden: Eigentlich gebe es drei Opfer, die nun der psychologischen Unterstützung bedürften, sagte er. Auch seine Ex-Frau sei durch die Vorfälle stark beeinträchtigt.

Der Mann gab seine Taten vor Gericht unumwunden zu und äußerte auch klar sein Bedauern über seine Taten. Außerdem zahlte er den Mädchen eine relativ hohe Geldsumme. Beides spiegelte sich in der vom Gericht ausgesprochenen Höhe der Strafe wider. „Das hat Ihnen sicher zwei Jahre Haft erspart“, so der Vorsitzende.

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