Aus dem Gericht Bonner soll seine 17-jährige Tochter missbraucht haben

Bonn · Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 42-Jähriger wegen Beischlafs mit Verwandten sowie Missbrauchs von Schutzbefohlenen verantworten.

Aus dem Gericht: Bonner soll seine 17-jährige Tochter missbraucht haben
Foto: dpa-tmn/David-Wolfgang Ebener

Gleich zu Beginn des Verfahrens wies der Vorsitzende Richter darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung infrage kommen könnte: Seit diesem Mittwoch muss sich ein 42-jähriger Bonner vor der 8. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Er soll mit seiner zur Tatzeit 17-jährigen Tochter geschlafen haben. Angeklagt war der Man zunächst nur vor dem Amtsgericht – und zwar wegen des Tatbestands des Beischlafs mit Verwandten sowie wegen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen. Wenn allerdings das Tatgeschehen, das die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu Beginn des Verfahrens skizzierte, der Realität entspricht, dürfte es sich bei der Tat wohl ziemlich klar um eine Vergewaltigung handeln.

Mutmaßliches Opfer sieht von Anzeige ab

Eine Anzeige mochte das mutmaßliche Opfer allerdings zunächst nicht erstatten. Vielmehr behielt das Mädchen den Vorfall mehrere Wochen für sich, bevor es sich mit seinen geheimen Qualen dann doch an seine Mutter wandte. Direkt am nächsten Tag gingen beide zur Polizei und erstatteten Anzeige. Die Tat soll sich laut Anklage folgendermaßen abgespielt haben: Zwischen dem 15. und dem 21. Dezember 2020 wohnte die damals 17-Jährige vorübergehend in dem Einzimmer-Appartement ihres leiblichen Vaters in Tannenbusch. Die Eltern hatten sich bereits kurz nach der Geburt des Kindes getrennt. An einem dieser Abende – das genaue Datum konnte das Opfer nicht mehr nennen – sollen Vater und Tochter dann gemeinsam auf der Couch ferngesehen haben. Nachdem die Heranwachsende eingeschlafen war, soll sie ihr Vater dann ausgezogen und im Schlaf vergewaltigt haben. Das Opfer sagte vor den Ermittlern aus, dass sie während des Aktes aufgewacht sei, sie habe sich aber in einer Art Schockstarre befunden und daher keine Gegenwehr geleistet.

Angeklagter bleibt regungslos

Der Angeklagte verfolgte die Verlesung der Anklage völlig regungslos. Fragen des Gerichts zu seiner Person beantwortete er freimütig, zu den Vorwürfen schwieg er allerdings komplett. So muss wohl das mutmaßliche Opfer, das nach Aussage seiner Mutter durch den Vorfall psychisch stark angeschlagen ist und große Angst vor der erneuten Begegnung mit seinem Vater hat, an einem der nächsten Verhandlungstage selber in den Zeugenstand treten. Mit einem Urteil wird Ende des Monats gerechnet.

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