Prozess um Bajonett-Attacke Mildes Urteil für Niederkasseler nach Ja-Wort

Bonn/Niederkassel · Nach einer mutmaßlicher Bajonett-Attacke gegen seine Lebensgefährtin bekommt ein 47-Jähriger aus Niederkassel anderthalb Jahre Haft. Während des Prozesses hatte er seiner Freundin einen Heiratsantrag gemacht. Das Gericht verlässt er als freier Mann.

 Der Angeklagte musste sich ursprünglich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Der Angeklagte musste sich ursprünglich wegen versuchten Totschlags verantworten.

Foto: Ulrike Schödel

Das möglicherweise strategische Heiratsversprechen vor einer Woche im Bonner Gerichtssaal ist aufgegangen. Jedenfalls für den 47-jährigen Angeklagten aus Niederkassel, der sich nach einer Bajonett-Attacke wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. Denn das Bonner Schwurgericht hat den gelernten Schlosser am Donnerstag nur zu einer milden Haftstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Strafrechtlich waren nur noch vorsätzliche Körperverletzung und versuchte Nötigung übriggeblieben. Mehr sei dem gelernten Schlosser objektiv nicht nachzuweisen, so Kammervorsitzender Klaus Reinhoff.

Opfer nimmt Heiratsantrag an

Ausgerechnet die Lebensgefährtin, die er am 25. Februar dieses Jahres schwer misshandelt und mit einem Bajonett attackiert haben soll, hatte dem Mann dieses teure Verlobungsgeschenk gemacht und auf eine erneute Schilderung der Gewaltnacht verzichtet. Denn der Angeklagte hatte der Mutter von drei Kindern im laufenden Verfahren einen Heiratsantrag gemacht. Die 35-Jährige, die zudem von ihm im achten Monat schwanger sein soll, hatte diesen angenommen und sich nach dem Verlöbnis auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Damit konnte die belastende Aussage des Gewaltopfers, das sie noch bei der Polizei gemacht hatte, nicht mehr verwertet werden.

„Es ist kein gutes Zeichen“, so Reinhoff, „dass Frauen, die geprügelt werden, das dann immer noch gut finden und die Gewalttäter schützen“. Denn dass der 35-Jährigen in der Tatnacht Schlimmes widerfahren ist, sei fraglos: Mit multiplen Hämatomen, Nasenbeinbruch, Würgemalen und zwei blauen Augen war die Frau ins Krankenhaus gekommen. Nachbarn hatten ihre verzweifelte Hilfeschreie gehört und sich aufgemacht, sie zu suchen und ihr Schutz zu geben.

Gericht glaubt nicht an Besserung des Täters

Der Angeklagte sei so einer, „der gerne Frauen schlägt, ihnen die Nase bricht, wenn ihm was nicht passt“, hieß es im Urteil. Oder ausrastet, wenn ihm – wie in diesem Fall – die Eifersucht plagt, weil die Frau wieder Kontakt mit ihrem Ex-Mann aufgenommen hat und wohl auch andeutete, dass der gemeinsame kleine Sohn möglicherweise nicht von ihm sei.

Trotz milder Strafe, eine Bewährung kam „überhaupt nicht in Frage.“ Der Angeklagte, einschlägig vorbestraft, habe nichts gelernt. Bereits 2012 wurde er wegen eines fast identischen Vorfalls verurteilt. Damals hatte er die Freundin die Treppe heruntergestoßen, sei erlitt mehrfache Schädelbrüche. Dass der aktuelle Vorfall ein „einmaliger Ausrutscher“ war, glaube ihm keiner. Dieser Mann sei nicht zu bekehren, so der Kammervorsitzende abschließend, auch nicht, was den Alkoholmissbrauch betrifft. Auf eine Unterbringung in einer Entzugsklinik hat die Kammer sogar verzichtet, da „eine Therapie völlig aussichtslos“ ist. „Wir müssen nicht noch mehr Steuergelder rausschmeißen für einen, der nicht kapiert.“ Es sei nicht unwahrscheinlich, so die Sorge der Richter, dass „die Justiz Sie hier wieder sieht“.

Am Ende wurde der Haftbefehl aufgehoben, da der 47-Jährige bereits sieben Monate der Haftzeit abgesessen hat. Als freier Mann konnte er das Gericht mit seiner Lebensgefährtin, die ihm zum Verlöbnis die Freiheit geschenkt hat, und ihren Kindern verlassen.

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