Prozess in Bonn Duo aus Sankt Augustin wegen Drogenhandels im Darknet angeklagt

Sankt Augustin/Bonn · Zwei Männer aus Sankt Augustin stehen gerade wegen Drogenhandels über das Darknet vor dem Landgericht in Bonn. Das Duo soll bei einer Bande eine spezielle Aufgabe gehabt haben.

 Unter anderem mit Marihuana sollen zwei Männer aus Sankt Augustin gehandelt haben. Nun müssen sie sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Unter anderem mit Marihuana sollen zwei Männer aus Sankt Augustin gehandelt haben. Nun müssen sie sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Mengen lassen aufhorchen: Um sage und schreibe 300 Gramm Marihuana, 30 Gramm Haschisch und 140 Gramm Amphetamin geht es vor dem Bonner Landgericht im jüngsten Verfahren um einen professionellen Online-Drogenhandel. Diesmal müssen sich zwei Männer aus Sankt Augustin im Alter von 26 und 28 Jahren wegen bandenmäßigen Drogenhandels in 14 Fällen verantworten. Da es bei den drei bereits abgeurteilten Fällen jeweils um größere zweistellige Kilo-Mengen ging, hätte das Verfahren eigentlich schnell abgehakt sein können. Nun wird es wohl etwas länger dauern – nicht zuletzt, weil ein kleiner Eklat zum Verfahrensauftakt dazu führte, dass der Vorsitzende Richter den Verteidiger des älteren Angeklagten entpflichtete und sein Verfahren abtrennte.

Auch, wenn es nur um geringe Mengen ging: Wie bereits in den vorausgegangenen drei Verfahren bestand das Geschäftsmodell darin, über eine Internetplattform im Darknet einen professionellen Online-Drogenhandel zu betreiben. Insgesamt soll die Bande aus Bonn und Sankt Augustin 11.000 Bestellungen in zehn Monaten abgearbeitet haben. Knapp 83 Kilo an Cannabisprodukten sollen so unter die Leute gebracht worden sein. Der „Umsatz“ betrug über alle Verfahren hinweg circa 1,3 Millionen Euro. Die Aufgabe der beiden derzeit Angeklagten soll in der Auszahlung der Bandenmitglieder und dem Umtausch der eingenommenen Bitcoins in Euro bestanden haben.

Anwalt erscheint zur Verhandlung unvorbereitet

Nach Ansicht des Richters war der Anwalt des 28-jährigen Angeklagten unvorbereitet zur Verhandlung erschienen. An sich zwar möglicherweise peinlich, aber grundsätzlich kein Beinbruch. Dass der Anwalt aber noch vor der Verlesung der Anklage einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellte und dies mit fehlender Möglichkeit zur Akteneinsicht begründete, gefiel dem Vorsitzenden gar nicht. So kam es zu der erwähnten Entscheidung der Kammer und der 28-Jährige wird nun vorerst weiter auf sein Urteil warten müssen. Unangenehm angesichts der geringen zu erwartenden Strafe beziehungsweise der Chance, dass wegen einer im Rahmen desselben Tatkomplexes bereits ausgeurteilten Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren auch eine Einstellung des Verfahrens nicht ganz außer Reichweite liegen könnte.

Weil sein mutmaßlicher Mittäter, der sich nun unversehens allein vor Gericht wiederfand, bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, liegt die Sache bei ihm ein wenig anders: Anklage, Verteidigung und auch das Gericht konnten sich hier eine Verständigung vorstellen, und die könnte wie folgt aussehen: Der Angeklagte gibt ein umfangreiches Geständnis ab und darf im Gegenzug mit einer Strafe im bewährungsfähigen Bereich unter zwei Jahren Haft rechnen.

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