Freispruch vor Gericht Im Zweifel für den Angeklagten

Siegburg · Ein 53-Jähriger Mann aus Eitorf wurde vor dem Siegburger Amtsgericht des Diebstahls mehrerer Fahrräder beschuldigt. Zeugenaussagen konnten seine Tatbeteiligung nicht beweisen.

 Ein 53-jähriger Mann aus Eitorf war des Diebstahls angeklagt, konnte das Amtsgericht in Siegburg aber als freier Mann verlassen. (Symbolbild)

Ein 53-jähriger Mann aus Eitorf war des Diebstahls angeklagt, konnte das Amtsgericht in Siegburg aber als freier Mann verlassen. (Symbolbild)

Foto: Meike Böschemeyer

Er sagte nichts: Der 53-jährige Mann aus Eitorf schwieg beharrlich, außer bei den Fragen zu seiner Person. So gab er an, einen Bruder zu haben, nach dem Abitur in Berlin Völkerkunde und Volkswirtschaft studiert, aber das Studium nicht abgeschlossen zu haben. Danach hätte er dann dort Filme gedreht und als Taxifahrer und als Velodriver gearbeitet. Seit 2013 lebe er in Bonn, arbeitete als Möbelpacker und jetzt überhaupt nicht mehr.

Die Staatsanwaltschaft hielt dem Mann jedoch entgegen, in der Nacht vom 17. zum 18. März im vergangenen Jahr in Hennef in ein Fahrradgeschäft eingebrochen zu sein. Dort habe er nicht nur die Zugangstüre zerbrochen, sondern auch noch sieben Fahrräder gestohlen. Weil ein Rad wenige Tage nach der Tat zurückgebracht werden konnte, ging es im Prinzip nur noch um die sechs Fahrräder. Verteidiger Stephan Rössler ließ sich gegenüber Richter Alexander Bluhm dahingehend ein, der Angeklagte leide unter Depressionen. Er gehe an vielen Tagen überhaupt nicht vor das Haus. Und die Aussage, er war Besitzer eines der gestohlenen Räder, stimme ebenfalls nicht.

So blieb Richter Bluhm nur der Weg über die Zeugen, um herauszufinden, was nun an den Tatvorwürfen stimme und was nicht. Er befragte zunächst den Inhaber des Fahrradgeschäftes. Und der schilderte die Sache wie folgt: Um halb drei Uhr hätten ihn die Beamten geweckt, dann sei er mit ihnen zu seinem Fahrradladen gefahren. Dort habe er nichts anderes erkennen können, als Scherben im Geschäft und das Fehlen von sieben E-Bikes. Auch weitere Polizisten konnten zu dem Tatvorwurf nichts aussagen, außer dass sie mutmaßten, der Angeklagte könnte dabei gewesen sein.

So blieb Rechtsanwalt Stephan Rössler der Weg offen, Freispruch für seinen Angeklagten zu fordern. Dem schlossen sich Gericht und Staatsanwaltschaft an, und der Angeklagte ging als freier Mann wieder aus dem Gericht.

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