Corona-Soforthilfen Dachdecker aus Eitorf begeht unabsichtlich Subventionsbetrug

Siegburg/Eitorf · Am Siegburger Amtsgericht wurde am Freitag der Fall eines Eitorfers verhandelt, der ungerechtfertigt Corona-Soforthilfen beantragt haben soll. Die Sachlage sah jedoch anders aus, als zunächst gedacht.

 Ein 58-jähriger Eitorfer musste sich wegen Subventionsbetrug vor dem Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto)

Ein 58-jähriger Eitorfer musste sich wegen Subventionsbetrug vor dem Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Robert Michael

Das Siegburger Amtsgericht hat das Verfahren wegen Subventionsbetrugs gegen einen 58-Jährigen aus Eitorf eingestellt. Dem Mann war vorgeworfen worden, Ende März und Anfang April 2020 zweimal Soforthilfen aus dem Bundesprogramm „Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Selbstständige“ und dem ergänzenden Landesprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“ unter falschen Angaben beantragt zu haben.

Der Eitorfer soll die staatlichen Subventionen wahrheitswidrig für eine Dachdeckerfirma beantragt haben, die laut Amtsgericht schon seit 2008 nicht mehr existierte und die der Angeklagte auch nie führte. Kurz darauf habe er die Anträge für eine andere Dachdeckerfirma gestellt, obwohl diese durch die pandemiebedingten Einschränkungen keine massiven Umsatzeinbußen erlitten habe. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben in seinen Anträgen soll er zu Unrecht zweimal je 9000 Euro erhalten haben.

Während der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die 2008 aufgelöste GmbH als Einzelfirma unter gleichem Namen von dem Angeklagten weitergeführt wird. Den zweiten Antrag habe er nur gestellt, weil es beim Absenden des ersten Schwierigkeiten gegeben habe, so der Eitorfer. Nach einem Anruf bei der zuständigen Behörde habe ihm sogar eine Hotline-Mitarbeiterin geholfen, den Antrag dennoch stellen zu können. Daher seien zweimal 9000 Euro an dieselbe Firma überwiesen worden. Er sei von seinen Mitarbeitern „gedrängt worden, die Hilfen zu beantragen“, erklärte der Dachdecker, weil sie aufgrund stornierter oder ausbleibender Aufträge im Lockdown um ihre Arbeitsplätze gefürchtet hätten.

Zahlung an gemeinnützige Organisation

Tatsächlich verzeichnete die Firma des Angeklagten bis auf zwei Monate keine massiven Umsatzeinbußen. Er selbst erklärte, er sei als Handwerker mit den Anträgen völlig überfordert gewesen. Das hätten die Damen im Büro geregelt. Der Mann räumte aber ein, die Voraussetzungen für die Hilfsgelder nicht gelesen zu haben. Für die Beantragung  übernahm der Dachdecker die Verantwortung. Außerdem habe er auf seinen Steuerberater vertraut, der ihm empfohlen habe, das Geld erst einmal anzunehmen. Da der Mann das Geld unverzüglich zurückerstattet hatte und die Richterin seinen Ausführungen glaubte, stellte sie das Verfahren in Absprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. Der Angeklagte verpflichtet sich jedoch, 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.

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