Mysteriöser Fall vor Gericht Bonner Flaschenhersteller fühlten sich von einem 74-Jährigen erpresst

Bonn · Ein Rentner gab dem Deutschen Brunnen einen „Sicherheitstipp“, nun sitzt er auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Erpressung vor.

 Ein 74-Jähriger gab zu PET-Flaschen einen „Sicherheitstipp“.

Ein 74-Jähriger gab zu PET-Flaschen einen „Sicherheitstipp“.

Foto: dpa

Die Flaschen der „Genossenschaft Deutscher Brunnen“ kennt zwischen Flensburg und Garmisch jedes Kind: Seit 1969 sind die Getränke vieler Abfüller hierzulande in der charakteristischen „Perlenflasche“ zu haben, seit 1995 gibt es die markenunabhängigen Mehrwegbehälter auch in einer Kunststoff-Version aus PET. Bei letzterer will nun ein 74-jähriger Mann aus Norddeutschland eine Sicherheitslücke entdeckt haben; die Flaschen ließen sich ohne großen Aufwand mit jeder gewünschten Flüssigkeit kontaminieren.

Möglicherweise hat er aber einen seiner diesbezüglichen Hinweise an die Bonner Genossenschaft etwas missverständlich formuliert und so muss sich der Mann demnächst wegen versuchter Erpressung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

74-Jähriger soll mehrere Mails an Genossenschaft gesandt haben

Er habe in dem Mehrweg-Poolsystem, mit aktuell wohl mehreren hundert Millionen in Umlauf befindlichen Flaschen, eine überaus gefährliche Schwachstelle entdeckt. Das soll der Mann der Traditionsgenossenschaft mit Sitz in der Godesberger Kennedyallee laut Anklage in mehreren, im Spätsommer vergangenen Jahres verfassten Mails und Briefen geschrieben haben. Er habe festgestellt, dass die PET-Flaschen eine Sicherheitslücke hätten – man könne unbemerkt zusätzlich kleine Flüssigkeitsmengen in die Behälter einfüllen, ohne dass dies später von außen zu bemerken sei. Dazu brauche man nicht mehr als „ein kleines Hilfsmittel“, der mögliche Schaden könne potenziell in die Millionen gehen.

Um seine Behauptungen zu untermauern, soll der Mann einer Mail sogar zwei Fotos angefügt haben: Einmal von einer Flasche mit einer klaren Flüssigkeit, einmal mit grün eingefärbtem Inhalt.

Brief des Verdächtigen soll Drohung enthalten haben

Weil er allerdings von der Genossenschaft keine Antwort erhielt, soll er Ende September einen deutlicheren Brief verfasst haben: Im Darknet bekäme er Unsummen für seine Entdeckung, soll es laut Anklage in dem Schreiben heißen. Das wolle er allerdings gar nicht, eine Summe im unteren sechsstelligen Bereich fände er schon angemessen für seine Hinweise. Am 15. Oktober wolle er sich mit seinen Entdeckungen an die Presse richten, soll der Mann geschrieben haben. Spätestens da heulten in Godesberg wohl alle Alarmsirenen – allerdings nicht so, wie sich der Tüftler das wohl vorgestellt hatte.

Einen Tag nach Zustellung des Schreibens erstattete der Deutsche Brunnen Anzeige; es folgten eine Hausdurchsuchung und die polizeiliche Vernehmung des früheren Handwerksmeisters. Es sei ihm gar nicht primär ums Geld gegangen, soll er den Ermittlern daraufhin gesagt haben. Auch, wenn ihm eine Aufbesserung seiner Rente nicht ungelegen gekommen wäre, habe er sich in erster Linie darüber geärgert, dass sich auf seine Hinweise hin nie jemand bei ihm gemeldet habe.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, und der Mann muss demnächst vor Gericht erscheinen. Davon, dass er vorhatte, selber Flüssigkeiten in die Perlenflaschen einzufüllen, gehen allerdings auch die Ankläger nicht aus: Deshalb lautet der Vorwurf auch nicht auf schwere räuberische Erpressung, sondern nur auf versuchte Erpressung.

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