Ehefrau unter der Dusche erdrosselt 67-Jähriger aus Sankt Augustin wegen Totschlags verurteilt

Bonn/Sankt Augustin · Weil er seine Ehefrau unter der Dusche mit einer Nylonschnur erdrosselt hat, stand ein ehemaliger Tüv-Manager vor dem Bonner Schwurgericht. An diesem Mittwoch fiel das Urteil.

 Am Mittwoch fiel das Urteil gegen einen 67-Jährigen aus Sankt Augustin, der seine Frau erdrosselt hat.

Am Mittwoch fiel das Urteil gegen einen 67-Jährigen aus Sankt Augustin, der seine Frau erdrosselt hat.

Foto: Leif Kubik

„Er ist bereit dafür zu büßen, er ist aber nicht bereit darüber zu reden“, brachte Klaus Reinhoff die Einstellung des früheren Tüv-Ingenieurs auf den Punkt. Der Vorsitzende Richter des Bonner Schwurgerichts hat am Mittwochmittag das Urteil gegen den 67-jährigen Angeklagten verkündet: Weil er seine Frau unter der Dusche erdrosselt hat, muss der Mann wegen Totschlags für sechs Jahre und neun Monate in Haft. Das Gericht ging von einem minder schweren Fall aus, weil nicht ausgeschlossen ist, dass der Täter zum Tatzeitpunkt eingeschränkt schuldfähig war.

Offenbar war der Rentner durch den Corona-Shutdown in eine tiefe Depression gerutscht. „Er saß zu Hause, konnte nichts tun und fing an zu grübeln“, so Reinhoff in der Urteilsbegründung. Die depressive Verstimmung habe erheblich dazu beigetragen, dass der Angeklagte nicht nur sein gesamtes Leben hinterfragt, sondern auch ständig in sich hineingehorcht habe und plötzlich starke gesundheitliche Beeinträchtigungen wahrgenommen haben will. Ersterem begegnete der Mann mit Alternativprojekten: So kaufte er sich einen Porsche und wollte mit seiner Frau an die Côte d‘Azur ziehen. Den zweiten Punkt kultivierte er offenbar, indem er sich zu einem nörgelnden Hypochonder entwickelte und ohne echte Symptome daran glaubte, wegen einer tatsächlich bereits vor Jahren diagnostizierten Diabetes-Erkrankung zu erblinden.

Die Frau wollte nicht auswandern

Von seiner Frau fühlte er sich offenbar unverstanden. Zum Einen lehnte die noch Berufstätige seinen Auswandererplan strikt ab. Zum anderen zeigten zahlreiche medizinische Untersuchungen, dass dem 67-Jährigen wohl nichts Ernsthaftes fehlte. Die Arzthelferin wandte sich daraufhin hilfesuchend an ihre Chefin, der sie auch am Tatabend in mehreren Textnachrichten ihre Probleme schilderte: „Er holt sich das siebte Bier und findet die versteckte Salami im Kühlschrank“, lautete die letzte Nachricht. Erblindet war der Rentner also nicht, obwohl er noch kurz zuvor einem Freund derartiges erzählt hatte.

Was nach dieser Nachricht nun genau geschehen ist, konnte das Gericht nicht weiter aufklären. Einsilbig hatte der Angeklagte die Tat zwar gestanden, sich aber nicht weiter zu den Details eingelassen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte seine Frau mit einer gelben Nylonschnur erdrosselt hat und das Seil direkt nach der Tat so an den Duscharmaturen befestigte, dass alles nach einem Selbstmord aussah. Dann betrank er sich und benachrichtigte am nächsten Morgen seinenBekannten, der ihn noch am Vorabend besucht hatte. Dem Mann berichtete er noch immer blind zu sein und seine Frau nicht finden zu können.

Nachdem die Polizei benachrichtigt und das Opfer tot in der Dusche gefunden worden war, kam allerdings schnell die Wahrheit ans Licht: Die Rechtsmediziner brauchten nicht allzu lange, um festzustellen, dass die Frau nach ihrem Tod bewegt worden war und der Täter zeigte sich schnell geständig. Vor Gericht hatte er in einer seiner wenigen Aussagen festgestellt, dass er seine Ehefrau trotz seiner Tat geliebt habe. In der Haft hatte er mehrfach versucht sich das Leben zu nehmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort