14 Fälle in Bornheimer Wohneinrichtung Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis klettert auf 42,1

Rhein-Sieg-Kreis · Im Rhein-Sieg-Kreis gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen. In einer Bornheimer Wohneinrichtung sind mehrere Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet worden. Wer sich über aktuelle Zahlen informieren wollte, stieß auf unterschiedliche Angaben.

 Ein Arzt hält einen Coronavirus-Test in den Händen.

Ein Arzt hält einen Coronavirus-Test in den Händen.

Foto: dpa/Robert Michael

In einer Bornheimer Wohneinrichtung sind mehrere Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das teilte der Rhein-Sieg-Kreis auf Nachfrage des General-Anzeigers mit. Demnach befinden sich insgesamt 26 Menschen in Quarantäne. Weitere Tests habe es am Montag gegeben. Deren Ergebnisse stünden noch aus.

Der Ausbruch betrifft das Luise-Mittermaier-Haus im Stadtteil Hersel. Es handelt sich um ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung der Lebenshilfe Bonn. Die für deren Wohnstätten verantwortliche Verbundleiterin Sabrina Dederichs sprach gegenüber dem GA allerdings von 14 Infizierten und nicht wie der Kreis, der den Fall zunächst ohne Nennung des Wohnheims bestätigt hatte, von 16. Die Infizierten hätten die obere Etage des Wohnheims für sich. Die übrigen der 25 Bewohner seien auf ihren Zimmern in Quarantäne. Ins Wohnzimmer der Einrichtung dürften sie einzeln, wenn sich dort sonst keiner aufhält. Über das Internet hielten sie Kontakt zu ihren Familien. Auch Mitarbeiter der Einrichtung seien betroffen, sodass insgesamt 27 oder 28 Personen unter Quarantäne stünden. Den ersten positiven Test habe es bereits am 1.Oktober gegeben. Die Situation im Heim sei nun besser als befürchtet. Dies liege unter anderem an der guten Zusammenarbeit mit dem Kreis-Gesundheitsamt.

Keine aktuellen Zahlen am Mittwochmorgen

Wer sich am frühen Mittwochmorgen über die aktuellen Coronazahlen im Kreis informieren wollte, stieß auf eine unklare Lage. Das Landeszentrum Gesundheit zeigte immer noch die Inzidenz von 42,1 von Dienstag an. Aufgrund eines technischen Fehlers könnten die aktualisierten Zahlen erst im Laufe des Vormittags vermeldet werden. Bereits am Dienstagmorgen hatte es Unklarheiten gegeben. Das Dashboard auf der Internetseite des Kreises zeigte weiterhin die Werte von Freitag, da lag die wichtige Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 31,1 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Robert-Koch-Institut (RKI) vermeldete eine Inzidenz von 42,1, die NRW-Landesregierung hatte noch den Wert 35,8 von Montag in ihrem Dashboard.

Daniela Blumenthaler aus der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises sagte dem General-Anzeiger auf Anfrage, dass es zurzeit technische Probleme mit dem Dashboard gebe, weshalb die Zahlen nicht aktualisiert wurden. Maßgeblich für die Krisenstäbe sei die Corona-Meldelage des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Hier sind für den Rhein-Sieg-Kreis im Vergleich zum Vortag 44 Neuinfektionen verzeichnet, die Sieben-Tage-Inzidenz beträgt wie beim RKI 42,1. Das Landeszentrum schätzt die Zahl der aktuell infizierten Personen auf 510. Hier liefert das Gesundheitsamt des Kreises genauere Zahlen und nannte am Montag, Stand 15 Uhr, 256 aktuelle Coronafälle.

Wie es zu unterschiedlichen Zahlen kommt, darüber informiert das Landeszentrum Gesundheit (LZG) auf seiner Internetseite. Dabei spielt unter anderem der Zeitpunkt der Aktualisierung eine Rolle. Der Kreis nennt in seinen Pressemeldungen einen Zwischenstand vom Tag. Unterdessen gehen alle Meldungen des Kreisgesundheitsamts an das LZG, das sie nach eigenen Angaben an das RKI weiterleitet. Beide aktualisieren ihre Datenstände einmal täglich zum Tageswechsel, also jeweils um Mitternacht.

„Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind“, so das LZG. Insbesondere sei es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. Möglich sei ebenso, dass örtlich zusätzliche Informationen verfügbar sind, die im Meldewesen nicht abgebildet werden. Abweichungen teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen seien nie gänzlich vermeidbar.

Neue Regeln für Veranstaltungen

Um konkrete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren, hat sich Landrat Sebastian Schuster Dienstagnachmittag mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen getroffen. Die Corona-Lage stellt sich laut Pressestelle im Kreisgebiet sehr unterschiedlich dar – einige Flächengemeinden registrieren kaum aktuelle Fälle, verschiedene Kommunen aus dem städtischen Bereich hingegen verzeichnen einen deutlichen Anstieg der Infektionen.

Der Kurs zur Bekämpfung des Coronavirus soll aber – auch mit Blick auf Gesamtgeschehen – ein gemeinsamer sein. Schutzmaßnahmen, die das NRW-Gesundheitsministerium für eine Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 vorsieht, sollen flächendeckend im ganzen Kreisgebiet angewendet werden. Landrat Sebastian Schuster sagte: „Auch die Städte und Gemeinden, die aktuell niedrige lokale Infektionswerte haben, beteiligen sich an diesem Maßnahmenpaket. Ich bin sehr froh, dass wir uns auf diesen gemeinsamen Weg einigen konnten.“

Wie die Vereinbarung rechtssicher umgesetzt werden kann – ob durch den Rhein-Sieg-Kreis oder die kreisangehörigen Kommunen – werde kurzfristig geprüft. Zu den Maßnahmen, die der Erlass des Landes zur sogenannten regionalen Anpassungen an das Infektionsgeschehen vorsieht, gehören beim Überschreiten des Wertes von 35 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitz- oder Stehplatz bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Feste nur noch mit 50 Personen

Darüber hinaus ist die Teilnehmerzahl bei Festen auf 50 Personen begrenzt und es gilt – mit Ausnahmen – ein generelles Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen.Die Coronaschutzverordnung NRW sieht ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 50 weitere sogenannte regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen vor. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Die Coronaschutzverordnung NRW betrachtet Kreise dabei als Ganzes und nicht einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden im Detail.

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