Muffendorfer beschweren sich Wahlplakate behindern die Sicht im Straßenverkehr

Muffendorf · Anwohner in Muffendorf sind sehr unglücklich über die Positionierung bestimmter Wahlplakate, da sie ihrer Meinung nach die Sicht im Verkehr behindern. Plakate dieser Größe müssen allerdings zuvor von der Stadt genehmigt werden.

In Großplakaten an der Ecke Muffendorfer Straße/Elisabethstraße sieht ein Anwohner eine Gefährdung für den Straßenverkehr.

Foto: Thomas Leurs

In Wahlkampfzeiten buhlen die Parteien mit Plakaten um die Aufmerksamkeit ihrer potenziellen Wähler. Von kleinen an Laternen bis zu meterlangen am Wegesrand. Wie etwa an der Kreuzung Muffendorfer Straße und Elisabethstraße. Anwohner sehen die Sicht an dieser Kreuzung durch Plakate behindert.

So schrieb ein GA-Leser, der dort in der Nähe wohnt: „Das vorderste mit dem Herrn Oberbürgermeister behindert eindeutig die ausreichende Sicht an dieser ziemlich gefährlichen Kreuzung“, schreibt er uns. „Wir sind unmittelbar betroffen, wir wohnen ganz nahe und müssen die Straße überqueren.“ Auch in den sozialen Medien wird genau diese Stelle heiß diskutiert. Die Mehrheit der Kommentatoren wünscht sich, dass die Plakate verrückt werden.

„Das sind Standflächen, die von der Stadt genehmigt wurden“, sagt Stephan Masseling (CDU) auf Nachfrage. Großflächige Plakate können auch nicht einfach so aufgestellt werden. „Die müssen wir erst beantragen.“ Allerdings nehme man Hinweise auf Sichtbehinderungen natürlich ernst. „An dieser Stelle sehe ich es ehrlich gesagt nicht“, sagt Masseling. Schließlich gebe es dort ein Stoppschild.

Der Bürger Bund Bonn könne die Sorge der Bürger sehr gut nachvollziehen, teilt der stellvertretende Vorsitzende Stefan Wolter auf Anfrage mit. „Auch uns fällt auf, dass einige – gerade Großflächenplakate – oft die Sicht behindern und so ein Problem für den Straßenverkehr darstellen“, schreibt Wolter in einer Mail.

Die Stadt Bonn habe bereits im April die Stellplätze der Großflächenplakate genehmigt. Und der BBB habe darauf geachtet, dass die Aufstellflächen möglichst keine Verkehrsbehinderungen darstellen. „Selbstverständlich sind wir gerne bereit, das Plakat etwas zu versetzen, sofern dies eine Sichtbehinderung darstellen sollte.“ Wolter betont, dass das BBB-Plakat dort bereits seit etwa acht Wochen  stehe und damit viel früher als die Großflächen der CDU.

In einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2003 ist festgelegt, was erlaubt ist und was nicht. So sollen Parteien die in Anspruch genommenen Plakatstandorte mit genauer Standortbeschreibung melden, sodass eine stichprobenweise verkehrliche Überprüfung möglich ist. „Sofern verkehrliche Bedenken bestehen, erfolgt eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Partei; ansonsten gelten die gemeldeten Standorte als genehmigt“, heißt es dort weiter.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Wahlwerbung dort nicht angebracht werden darf, „wo der Verkehr – auch der Fußgänger- oder Fahrradverkehr – in gefährdender oder erschwerender Weise abgelenkt oder belästigt wird.“ Dazu zählen etwa unübersichtliche Kurven oder unmittelbar im Sichtdreieck an Kreuzungen und Einmündungen.

Beschwerden sind bei der Stadt über diese Stelle wohl bisher nicht angekommen. „Die angesprochene Stelle wurde bereits bei den vergangenen Wahlen als Aufstellort für Großflächenplakate genutzt,“ antwortet Markus Schmitz vom Presseamt der Stadt. Da es dazu keine negative Rückmeldung gegeben habe, habe dort dieses Jahr keine Prüfung stattgefunden.