Familienvater aus Alfter Ehemaliger Bankräuber muss wegen Drogenhandels mit Waffen in Haft

Bonn/Alfter · Das Bonner Landgericht hat einen Mann aus Alfter wegen Drogenhandels mit Waffen zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 42-Jährige soll aber auch selbst sein bester Kunde gewesen sein. Wegen Beihilfe zu einem spektakulären Bankraub war er bereits vorbestraft.

 Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Foto: dpa/Oliver Berg

 Vor zwölf Jahren hatte der heute 42-Jährige noch Glück: Damals stand der gelernte Systemelektroniker noch am Anfang seiner kriminellen Karriere. Obwohl der damals 30-Jährige im März 2009 an einem der spektakulärsten Banküberfälle auf die Sparkasse am Konrad-Adenauer-Platz in Beuel beteiligt gewesen war, kam er wegen Beihilfe zum schweren Raub mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon.

Damals hatte er den zwei bewaffneten Bankräubern – keine 100 Meter vom Tatort entfernt – die Wohnung eines Freundes besorgt, wo sie hofften, die heiße Phase der Fahndung in aller Ruhe abwarten zu können.

Aber ein Sparkassenkunde war den Tätern unbemerkt bis zum Versteck gefolgt. Keine Stunde später wurde das Mehrfamilienhaus von zwölf Streifenwagen und mehreren Motorradbesatzungen umstellt; das Gebäude wurde gestürmt, das Trio festgenommen, inklusive der Beute von mehr als 44.000 Euro.

Handel mit drei Kilo Amphetamin und einem Kilo Marihuana

Vor dem Bonner Landgericht saß der vorbestrafte Ex-Bankräuber jetzt erneut auf der Anklagebank: Diesmal musste sich der 42-Jährige aus Alfter wegen Drogenhandels mit Waffen verantworten und muss jetzt hinter Gitter. Drei Jahre Haft lautete das Urteil der 2. Großen Strafkammer, nachdem der Staatsanwalt sogar viereinhalb Jahre gefordert hatte, wegen des Handels mit drei Kilo Amphetamin sowie einem Kilo Marihuana.

Angeblich war der Angeklagte selbst sein bester Kunde: Bandscheibenvorfälle und eine durch einen Feuerwerkskörper schwer verletzte Hand brächten ihn um den Schlaf.

Eine „Grundreinigung“ entsprach 100 Gramm Stoff

Die Verkaufsgespräche des Familienvaters waren von Fahndern monatelang abgehört worden. In szenetypischen Dialogen wurde der illegale Handel verklausuliert: So waren die Bestellung einer „Flasche Wein“ oder einer „Grundreinigung“ der Code für 100 Gramm Stoff. Die Order von 20 Flaschen Wein war folglich ein Großauftrag an den Dealer, der – so die Kammervorsitzende – mit „Wein kaum etwas am Hut hat, eher mit Wodka und Whisky“.

Als seine Wohnung im September 2020 durchsucht wurde, beschlagnahmten die Ermittler neben 262 Gramm Marihuana auch Quarzhandschuhe sowie schwarze Schlagringe.

Richter glauben nicht an ein „Hochzeitsgeschenk“

Schließlich fanden sie in einer Schublade 4200 Euro Bargeld in einem Umschlag. „Kein Drogengeld, sondern ein Hochzeitsgeschenk“, beteuerte der Angeklagte. „Das haben Freunde für uns gesammelt.“

Die Kammer glaubte das nicht, konnte es aber dem 42-Jährigen auch nicht widerlegen. So hatte er wieder Glück: Das „Geschenk“ wurde nicht eingezogen. Dafür aber das Auto seiner Mutter im Wert von 8000 Euro: Denn mit dem „Tatfahrzeug“ hatte der Angeklagte, obwohl er keine Fahrerlaubnis besaß, die bestellten Drogen an Kunden ausgeliefert.

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