Strafe rechtskräftig Ausschreitungen von Nizza: Der FC verzichtet auf einen Einspruch vor dem CAS

Köln · Nach den Ausschreitungen von Nizza: Der 1. FC Köln wird keinen Einspruch einlegen nach der Bestrafung durch die Uefa.

Zu Ausschreitungen seitens der FC-Fans kam es im Stadion von Nizza.

Zu Ausschreitungen seitens der FC-Fans kam es im Stadion von Nizza.

Foto: dpa

Der 1. FC Köln verzichtet auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Der Verein war von der Europäischen Fußball-Union (Uefa) wegen der Fan-Ausschreitungen beim Conference-League-Spiel bei OGC Nizza bestraft und zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden, zudem darf der FC für die Auswärtsspiele bei Partizan Belgrad und beim 1. FC Slovacko keine Tickets an die eigenen Anhänger verkaufen.

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Der Club teilte mit, „keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Uefa-Revisionsgerichts einzulegen und auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu verzichten“. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

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